Regierung legt Pläne zur Rentenreform vor

Parlament soll sich im Februar damit befassen

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Bukarest (ADZ) – In der letzten Sitzung des Jahres hat das Kabinett den Gesetzentwurf für die geplante Reform des Systems der Sonderrenten angenommen. Keine Rente soll demnach höher ausfallen als das Gehalt. Mit Ausnahme von Richtern und Staatsanwälten, deren Rentenansprüche verfassungsgerichtlich verbrieft sind, sollen die Altersbezüge im Sonderrentensystem auf der Grundlage eines Anteils von 65% der durchschnittlichen Nettoverdienste – ohne Bonuszahlungen – über eine bestimmte Zeitdauer berechnet werden. Im Moment liegt der Anteil grundsätzlich bei 80% des Verdienstes im letzten Arbeitsmonat. Für Richter und Staatsanwälte sowie gleichgestelltes Personal werden die Dienstaltervoraussetzungen für den Ruhestand verschärft.

Fast zehntausend Personen beziehen gegenwärtig eine Sonderrente. Zu ihnen zählen Angehörige der Justiz, der Streitkräfte und Polizei, des Rechnungshofs, des diplomatischen Dienstes und des Flugpersonals, aber auch parlamentarische Beamte. Die durchschnittliche Rente der knapp 5000 pensionierten Richter, Staatsanwälte und anderer Ex-Juristen im Staatsdienst lag im Dezember nach Daten der Rentenkasse bei umgerechnet über 4000 Euro.