Sanierungsstopp am Militärrehabilitationszentrum

Während der Sanierungsarbeiten entdeckte Baumängel machen Neuplanung nötig

„Piata Hercules“ im oberen Stadtteil von Herkulesbad. Foto: Zoltan Pazmany

Als der Sozialanthropologe und Rumänist Dr. Mihai Fifor (PSD) – ein Absolvent der Uni Craiova und PSD-Senator von Dolj (2012-2016) und Arad (2016-2020) – in der Tudose-Regierung Verteidigungsminister Rumäniens war, entschied er anlässlich eines Besuchs der Führungsriege der PSD (damals unter Liviu Dragnea) in Herkulesbad, den ehemaligen (in kommunistischer Zeit) Direktionspavillon des Kurbads und das angrenzende Gebäude („Pavillon 6“), beide im Besitz des Verteidigungsministeriums, sanieren zu lassen und daraus ein Hotel und einen Kurpavillon für Militärs zu machen, die von Auslandseinsätzen zurückgekehrt sind. Zudem sollte es ein Reha-Zentrum für Versehrte werden, die von Kriegsschauplätzen heimkehren, wo Rumänien seinen Allianzverpflichtungen Genüge tut.

Die Entscheidung des seinerzeitigen Verteidigungsministers Mihai Fifor kam nach acht Jahren, in denen das Verteidigungsministerium sich nicht entschließen konnte, was mit den beiden Immobilien geschehen soll. U. a. war auch ein „Abtreten“ an den Kreisrat Karasch-Severin im Gespräch, was aber noch vor Spruchreife, quasi präventiv, dankend abgelehnt wurde. Die acht Jahre hießen offiziell: „Zusammenstellung der technisch-wirtschaftlichen Dokumentation“.

Die Stadt Herkulesbad war in der ganzen Affäre der effizienteste Akteur: Sie gab binnen Tagen die Baugenehmigung heraus, was Bürgermeister Cristian Micl²u umgehend bekannt gegeben hat. Prompt wurde auch ein Name fürs Objekt gefunden, der zwar nicht der Realität entspricht (die Immobilie ist zehn Jahre vor der Machtübernahme durch den chronologisch zweiten König Rumäniens gebaut worden), aber auf der Patriotismuswelle schwimmt, die zum Verteidigungsministerium passt: „Militärsanatorium König Ferdinand I.“ wurde die Immobilie getauft. Hauptaufgabe sollten „fortgeschrittene Rehabilitationsprogramme für rumänische Militärs“ sein, „die auf internationalen Kriegsschauplätzen Verwundungen davongetragen haben.“ Die Geldmittel für die Sanierung und Neuausstattung des seit zwei Jahrzehnten leerstehenden Gebäudes wollte das Verteidigungsministerium stellen. Veranschlagte Bauzeit: 24 Monate – das heißt, irgendwann Ende 2018, spätestens Anfang 2019 hätte der Reha- und Hotelkomplex in Betrieb gehen müssen.

Dort, wo heute das ehemalige Direktionsgebäude steht, stand im 19. Jahrhundert das „Große Gasthaus“, das 1824 gebaut worden war. Das „Große Gasthaus“ brannte 1900 ab. 1906 baute man an selbiger Stelle nach Plänen der Architekten Guido Höpfner und Géza György die heutige Immobilie. Es war das letzte „kaiserliche“ Gebäude (bzw. die letzte Immobilie, die in der sogenannten „Kaiserzeit” – womit man in Herkulesbad die Zeit Kaiser Franz Joseph I. versteht – des 19.-20. Jahrhunderts entstand und aufgrund einer Projektausschreibung unter einem Dutzend Projektvorschlägen ausgewählt worden war) im historischen Zentrum der Kurstadt. Die Immobilie umfasst Untergeschoss, Erdgeschoss, Hochparterre und drei Stockwerke. Zu Hochparterre und Stockwerken gelangt man heute über eine imposante Innentreppe, früher gab es zusätzlich auch einen hydraulisch betriebenen Aufzug. Das Gebäude steht genau gegenüber der berühmten Kopie einer Herkules-Statue auf der Piața Hercules.

Kaum hatten die Sanierungsarbeiten begonnen, wurden sie erst mal wieder gestoppt, obwohl sie vorher vier Jahre lang im jeweiligen Investitions-Jahreshaushalt des Verteidigungsministeriums herumgegeistert waren. Dr. Mihai Fifor ist längst nicht mehr Verteidigungsminister, inzwischen wurden die Sanierungsarbeiten für kurze Zeit wieder aufgenommen, um dann aber „wegen unvorhersehbarer Probleme“ neuerlich auf Eis gelegt zu werden. Ein Hindernis ist, dass die Immobilie unter Denkmalschutz steht, ein weiteres, dass bei der (langjährigen) Ausarbeitung der „technisch-wirschaftlichen Dokumentation“ offensichtlich „Details“ übersehen worden sind, auf deren Vorhandensein man während der Durchführung der Sanierungsarbeiten stieß. 

Nun hat das Verteidigungsministerium auf Drängen der Medien ein Kommuniqué veröffentlicht, das zu erklären versucht, was da vor sich geht. Darin steht, dass „vor vier Jahren“ im Investitionsplan des Verteidigungsministeriums das Objekt „Herkulesbad – Sanierung und Modernisierung des Militärhotels und des Pavillons G – Heizwerk in der Kaserne 3465 Herkulesbad“ aufgenommen wurde. Dafür habe das Rathaus Herkulesbad den Bauvorbescheid Nr.18/30.04.2014 für „das Objekt 2012-C/1/3465 Herkulesbad - Konsolidierungsarbeiten und Sanierung des Militärsanatoriums König Ferdinand I. – Hotel des Nationalen Verteidigungsministeriums M.Ap.N.“ herausgegeben. 2014 habe das Verteidigungsministerium das technische Projekt angekauft, das von der Kreisdirektion Karasch-Severin für Kultur unter Nr. 44/15.01.2016 positiv beschieden worden sei (man merke die zeitliche Differenz von 21 Monaten...). Da zwischenzeitlich Änderungen in der Gesetzgebung (Novellierung des Gesetzes 50/1991 bezüglich der Genehmigung der Renovierung denkmalgeschützter Bauten) passierten, hat die Direktion für Liegenschaften und Infrastruktur des Verteidigungsministeriums einen eigenen Bauvorbescheid ausgearbeitet, aufgrund dessen die technischen Dokumentationen zur Genehmigung der Bauausführung und der Erhalt der weiteren Genehmigungen erzielt wurden. 

Dieselbe Direktion des Ministeriums habe die Vertragsabschlüsse initiiert, sowohl für die technischen Dokumentationen, die Machbarkeitsstudie, die Feuersicherheit, die Sicherheitsvorkehrungen in Notfällen und auch für das Gesundheitszeugnis der Bevölkerung. Aus alldem entstanden die Sonderbaugenehmigung Nr. A 12815 / 02.10.2018 und der Bauausführungsvertrag, der vorsieht, dass die Sanierungsarbeiten zwischen dem 2. Oktober 2018 und dem 2. Oktober 2021 stattfinden – also über rund drei Jahre dauern (und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, zwei Jahre).

Nun schlussfolgert das Ministerium in seinem Kommuniqué: „Aufgrund der Freilegung der Mauern der Immobilie wegen der Konsolidierungsarbeiten sind weitere Mängel entdeckt worden, die keine Fortsetzung der gegenwärtigen und die Umsetzung der ursprünglich geplanten Arbeiten ermöglichen. Die Tätigkeit ist eingestellt worden. Es findet eine neue Untersuchung der Immobilie statt, das technische Projekt muss aktualisiert werden, die technisch-wirtschaftlichen Daten und Voraussetzungen der Investition haben sich geändert. Wenn die vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen sind, müssen sie vom Technisch-Ökonomischen Rat des M.Ap.N. und vom Interministeriellen Komitee für öffentliche Arbeiten und Wohnungsbau begutachtet und genehmigt werden. Das letzte Wort hat dann die Regierung.“