Senat nimmt Gesetz zu Cybersicherheit an

ApTI: Probleme bestehen weiterhin

Symbolbild: pixabay.com

Bukarest (ADZ) - Am Mittwoch hat der Senat als entscheidende Instanz den Gesetzesentwurf zur Cybersicherheit und -verteidigung Rumäniens angenommen. Am Dienstag wurden noch Änderungen vorgenommen – so beträgt die Höhe der Bußgelder nun 1–3 Prozent des Nettoumsatzes eines Unternehmens (anstelle von 5–10 Prozent); auch wurde die Gruppe der Firmen und Personen, für die das Gesetz gilt, eingeschränkt.

Bogdan Manolea, Geschäftsführer des Verbands für Technologie und Internet (ApTI), kritisiert diese Änderungen als zu geringfügig, die bereits angesprochenen Probleme blieben bestehen. Der Verband kritisierte von Anfang an, dass der Entwurf Merkmale eines Gesetzes aufweise, das nicht nur zum Schutz, sondern auch zur Einschüchterung eingesetzt werden könne – eine weit gefasste, vage Definition der Betroffenen, unmögliche Verpflichtungen und hohe Geldstrafen, außerdem werden die Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes SRI ausgeweitet.

Gemeinsam mit anderen zivilrechtlichen Organisationen schickte ApTI am Donnerstag einen offenen Brief an Ombudsfrau Renate Weber, in dem verschiedene Gründe aufgezählt werden, die nahelegen, den Gesetzesentwurf auf Verfassungswidrigkeit zu prüfen.