Späte Entschädigung für Revolutionsopfer

Eine der zahlreichen ohne Ergebnis gebliebenen Protestkundgebungen der Temeswarer Revolutionsopfer: Hier ein Meeting der Revolutionäre und Opfer 2012 am Opernplatz in Temeswar.
Foto: Zoltán Pázmány

Temeswar - Die funktionale Demokratie in der Europäischen Gemeinschaft hat ihre genauen Regeln. Was der rumänische Staat in Sachen Wiedergutmachung für die Repression der eigenen Bürger durch den Apparat des ehemaligen kommunistischen Regimes verpasst oder unter den Teppich gekehrt hat, haben die heutigen rumänischen Behörden selbst zwei Jahrzehnte nach der Wende nachzuholen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte CEDO gab nun 72 Klägern aus Rumänien recht und entschied, dass der Staat die Opfer der Dezemberrevolution 1989 in der Stadt an der Bega oder deren Familienangehörige und Nachkommen mit insgesamt 350.000 Euro zu entschädigen hat. CEDO entschied, dass sämtliche Kläger in diesem Prozess gemäß der Prozessunterlagen klar als Revolutionsopfer anzusehen sind, dass 65 dieser Revolutionsopfer aus Temeswar mit je 5000 Euro und weitere sieben mit je 3500 Euro zu entschädigen sind.

Es ist kein Präzedenzfall, denn der Gerichtshof aus Straßburg hatte schon in der Akte „Şandru und andere“ im Dezember 2009 gemäß des Artikels 2 der Europakonvention betreffend das Recht auf einen korrekten Prozess den Klägern recht gegeben und den rumänischen Staat für die Verschleppung derartiger Entschädigungsprozesse durch die rumänische Justiz verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte von Straßburg erinnerte in seiner Begründung an den bekannten und langjährigen Prozess, der auf die Anklage von vier Temeswarer Revolutionsopfer ab Juli 2003 gegen die ehemaligen Generäle Victor Athanasie Stănculescu und Mihai Chiţac geführt wurde. Aufgrund der Untersuchungen der Revolutionsereignisse von Dezember 1989 durch die Militärstaatsanwaltschaft wurden die Generäle 1997 als Hauptverantwortliche der blutigen Niederschlagung der Volkserhebung in Temeswar angeklagt und im Jahr 2000 zu je 15 Jahren Haftstrafe verurteilt. Auf eine Gegenklage des damaligen rumänischen Generalstaatsanwalts Joiţa Tănase von 2001 hin, wurden die beiden Angeklagten im Rahmen einer neuen Gerichtsverhandlung jedoch freigesprochen. Durch einen Entscheid vom 15. Oktober 2008 hat der Oberste Kassations- und Justizhof am 15. Oktober 2008 dann die beiden Generäle für das Massaker in der Begastadt erneut zu 15 Jahren Haftstrafe verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befand in seiner Begründung, dass die Untersuchungen in diesem Prozess auf unbegründete Art und Weise und zum Schaden der Kläger und Opfer mehrmals unterbrochen und somit diesen kein fairer Prozess garantiert worden wäre. In seinem Gerichtsurteil vom 8. Dezember 2009 wurde darauf hingewiesen, dass dieser Prozess zur Benachteiligung und zum Schaden der Opfer noch acht Jahre in den Gerichtssälen verschleppt wurde.