Staatschef: Alarm- statt Notzustand ab dem 15. Mai

Quarantäne-Ortschaften von Lockerungen ausgenommen

Es ist noch unklar, wann die Terrassen in Bukarests Altstadt ihre Gäste empfangen können. Shopping Malls, Restaurants und Biergärten bleiben nach Angaben von Wirtschaftsminister Virgil Popescu (PNL) trotz der von den Behörden ins Auge gefassten Corona-Lockerungen vorerst geschlossen. Gleiches gelte angesichts des aufrechterhaltenen Verbots von Gruppen mit mehr als drei Personen in der Öffentlichkeit auch für die Event-Management-Sparte, fügte der Minister hinzu. Foto: Agerpres

Bukarest (ADZ) - Staatschef Klaus Johannis hat am Montag nach einer Sitzung mit dem Krisenstab der Regierung zum Thema erster Corona-Lockerungen bekannt geben, den zurzeit geltenden Notstand nicht mehr verlängern und stattdessen die leichtere Alarmstufe ausrufen zu wollen. „Der 14. Mai bleibt folglich der letzte Tag des Notstands“, so das Staatsoberhaupt.

Johannis fand lobende Worte für alle Bürger, die sich auch während des verlängerten 1. Mai-Wochenendes an die geltenden Einschränkungen gehalten haben. Allerdings sei die „Lage noch längst nicht gut“, die Epidemie grassiere nach wie vor, erst am vorigen Tag seien abermals mehr als 300 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Damit die Epidemie hierzulande unter Kontrolle bleibe, habe man beschlossen, ab dem 15. Mai die Alarmstufe auszurufen, die immerhin erste Lockerungen ermögliche. Letztere würden schrittweise erfolgen – „einige am 15. Mai, andere wahrscheinlich Anfang und Mitte Juni, weitere im Juli“, erläuterte Johannis.

Nach Angaben des Staatschefs soll vor allem die Beschränkung der Bewegungsfreiheit gelockert werden: Ausgänge im Wohnsitzort werden ab Mitte Mai ohne eidesstattliche Erklärungen möglich sein, die Ortschaft verlassen können werden Bürger indes weiter nur aus dienstlichen, ärztlichen oder anderen triftigen Gründen. Zahnarztpraxen, Schönheitssalons und Museen dürfen ab Mitte Mai wieder öffnen, allerdings werde in allen geschlossenen öffentlichen Räumen die Maskenpflicht gelten, zudem würden Gruppen von mehr als drei Personen in der Öffentlichkeit weiterhin verboten sein, so Johannis.

Für Quarantäne-Ortschaften würden diese Lockerungen vorerst nicht gelten, sondern erst dann greifen, wenn die Gesundheitsexperten dies für möglich halten, fügte der Präsident hinzu.