Staatschef über erste Lockerungen und zwingende Verhaltensregeln

Verlassen des Wohnortes nur bedingt und mit eidesstattlicher Erklärung

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Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat am Dienstag erläutert, welche Lockerungen, aber auch zwingende Verhaltensmaßnahmen mit dem am Freitag auslaufenden Notstand auf die Bürger zukommen. Johannis stellte zunächst klar, dass die Zeit noch nicht reif für allzu viele Lockerungen ist – das Land beklage inzwischen mehr als tausend Covid-19-Opfer, die Epidemie grassiere nach wie vor. Doch nähere sich die „Verwaltungsfrist“, zu der der Notstand aufgehoben werde und die Alarmstufe zu gelten habe, weswegen die Bürger wissen müssten, „was sich ändert und was nicht“.

Ab dem 15. Mai gelte in allen öffentlichen geschlossenen Räumen eine Nasen-Mundschutz- sowie eine Mindestabstand-Pflicht von eineinhalb Metern; auch regelmäßiges Händewaschen habe für jedermann „Pflicht“ zu sein, sagte Johannis. Innerhalb der Wohnorte werden Ausgänge ohne eidesstattliche Erklärungen erlaubt sein, beim Verlassen des Wohnortes sind letztere allerdings obligatorisch. Der Wohnort soll fürs Erste nur in Not- und Ausnahmefällen verlassen werden können – die Maßnahme gelte jedoch weniger für Großstädte wie Bukarest, wo sie wegen der zahllosen Pendler nur schwer umsetzbar wäre, fügte der Staatschef hinzu. Gottesdienste werden ab dem 15. Mai vorerst im Freien und unter strikter Einhaltung der geltenden Schutz- und Verhaltensmaßnahmen stattfinden können.

Vorsichtige Lockerungen gibt es auch im Bereich des Einzelhandels: Läden mit direktem Straßenzugang können ab Freitag öffnen, Shopping Malls bleiben indes mit Ausnahme der Supermärkte und Apotheken geschlossen.

Individualsport ist ab dem 15. Mai möglich, auch Profisportler dürfen wieder in Trainingslager; Sportstätten und Fitness Clubs bleiben indes geschlossen und Sportveranstaltungen abgesagt.