Streit um die Banater Hutweide

Entschädigungen für Autobahnbau betroffen

Temeswar - Unstimmigkeiten und Streit über das Gemeindepatrimonium bzw. die Grenzen zwischen den Ortschaften gibt es schon seit der Wende mehrerorts im Kreis Temesch. Im Landeskreis Temesch schafften es Dutzende Gemeinden nach Jahren nicht, den Streitfall mit einer oder mehreren Nachbargemeinden im Rahmen der seit 2012 bestehenden Schlichtungskommission bei der Temescher Präfektur zufriedenstellend zu lösen. Zurzeit hat das Verwaltungsgericht in 26 Fällen über die neuen Grenzen zwischen den Temescher Gemeinden zu entscheiden. Laut Vizepräfekt Zoltan Marossy liege die Hauptschuld bei den jeweiligen Parteien: „Es geht in etlichen Fällen um kleine Flächen oder wirtschaftlich unbedeutende Flächen, doch die Gemeindeverwaltungen haben diese Konfliktsituationen selbst herbeigeführt und auch noch auf die Spitze getrieben. Die meisten Streitfälle hätten leicht von der Schlichtungskommission in der Präfektur gelöst werden können!“

Von den 26 Streitfällen betreffen 25 die Neubestimmung der Grenzen zwischen den Gemeinden. So prozessieren seit Jahren wegen ihrer Hutweide u.a. die Temescher Ortschaften Jebel und Wojteg, Detta und Denta, Orzydorf und Knes, Triebswetter und Gottlob, Giulvăz und Tschakowa. In manchen Fällen hat eine Ortschaft Prozesse mit allen oder mit fast allen seinen Nachbarn: So prozessiert die Gemeinde Giulvăz auch noch mit Foeni und mit Otelek. In einem richtigen Rundumschlag macht das die Gemeindeverwaltung Jahrmarkt in Prozessen gegen alle seine Nachbarn bzw. die Gemeinden Sanktandres, Giroda und Dumbrăviţa. Einer der Prozesse betrifft auch die Grenzen zwischen den Landeskreisen Temesch und Arad bzw. zwischen der Temescher Gemeinde Secaş und der Arader Gemeinde Şistarovăţ.

Auch die Stadtverwaltung Lugosch hat seit einiger Zeit einen Konflikt wegen den Ortsgrenzen mit den Nachbarortschaften Coşteiu und Criciova. In diesem Fall haben sich die Dinge durch den Bau der Autobahn Lugosch-Deva nur noch verschlimmert. Zahlreiche Bodenbesitzer aus dieser Gegend wurden wohl vom Staat enteignet, CNADNR und das Transportministerium haben jedoch bis heute noch nicht die entsprechenden Entschädigungen für die enteigneten Flächen beglichen. Laut einem Vertreter des Transportministeriums kommt eine Teilschuld den betreffenden Gemeindeverwaltungen der Zone zu.
Der Enteignungsbeschluss betreffend die Bodenflächen für den Bau der Autobahntrassen Lugosch-Dumbrava und Lugosch-Deva wurde schon am 3. Mai 2012 erlassen. In der Zone Lugosch-Coşteiu wurde sogar der Enteignungsprozess wegen der Prozesse betreffs der Ortsgrenzen für eine längere Zeit unterbrochen, es war auch ein neuer Regierungsbeschluss wegen der enteigneten Flächen und Bodenbesitzer nötig. In diesem Fall könnte es jedoch auch zu einer Klage in Straßburg kommen. Die benachteiligten Bodenbesitzer könnten nicht nur ihre Entschädigungen für die enteigneten Bodenflächen sondern auch Schmerzensgeld für die großen Verspätungen fordern, was den rumänischen Staat teuer zu stehen kommen würde.