Temeswarer Lockdown nicht mehr verlängert

Fritz: Landesweit geltende Maßnahmen sind effizienter

Temeswar (ADZ) – In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag ist der seit dem 8. März geltende Lockdown für die Stadt Temeswar und für die vier Vororte Dumbrăvița, Girok/Giroc, Ghiroda und Neumoschnitza/Moșnița Nouă ausgelaufen und wurde nicht mehr verlängert. Das Kreiskomitee für Katastrophenschutz tagte am Mittwochnachmittag und entschied sich für die Einstellung der Maßnahme, obwohl das Nationale Institut für Öffentliche Gesundheit in Bukarest der Kreisgesundheitsbehörde die erneute Verlängerung um eine Woche empfohlen hatte. 30 Mitglieder des Gremiums sprachen sich für die Nicht-Verlängerung aus, fünf waren für eine Fortsetzung und drei enthielten sich. Sowohl der Temescher Präfekt Zoltan Nemeth als auch der Temeswarer Bürgermeister Dominic Fritz stimmten für das Ende des Lockdowns, weil es nun landesweit gültige Regeln gäbe, die effizienter seien als die lokale Quarantäne, so Bürgermeister Fritz. Man habe in drei Wochen eine deutliche Verlangsamung der Infektionsrate erreichen können, die Fallzahlen würden zurückgehen. Trotzdem sei die Lage weiterhin sehr ernst, mahnte der Bürgermeister. Die Temeswarer sollten sich weiterhin an die Regeln halten und verstehen, dass zusätzliche Lockerungen nur dann in Frage kommen, wenn sich der Trend bestätigt und die Infektionszahlen noch einmal sinken. In Temeswar bestehe die Hoffnung, dass die Inzidenzrate unter den Wert von 7,5 fällt, so dass Geschäfte während der Woche bis 21 Uhr offenbleiben können. Derzeit müssen sie in Temeswar, Girok, Ghiroda und Neumoschnitza von Montag bis Sonntag um 18 Uhr schließen, in der Gemeinde Dumbr˛vi]a, wo die Infektionsrate bei etwa 5,6 liegt, gelten weniger scharfe Regeln, Geschäfte schließen um 18 Uhr nur von Freitag bis Sonntag.

Mittlerweile annullierte das Bukarester Berufungsgericht in erster Instanz die Verordnung zur dreitägigen Verlängerung des Lockdowns, die Innenstaatssekretär Raed Arafat erlassen hatte, als das Temescher Kreiskomitee für Katastrophenschutz nach den ersten zwei Lockdown-Wochen nicht in der Lage war, die Maßnahme zu verlängern, weil die gesetzlich vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit nicht erreicht werden konnte. Sollte der Hohe Gerichts- und Kassationshof das Urteil des Berufungsgerichts Bukarest bestätigen, müssen alle Geldstrafen, die in Temeswar und den vier Vororten zwischen dem 22. und dem 24. März für die Nicht-Einhaltung der im unter Lockdown stehenden Gebiet geltenden Regeln verhängt wurden, von den Gerichten auf Antrag annulliert werden.