Unzureichende Umsetzung von EU-Recht in Rumänien

Regierung erhält drei Aufforderungsschreiben

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Bukarest (ADZ) - Um die Umsetzung von EU-Recht zu gewährleisten, leitet die EU-Kommission monatlich Verfahren gegen säumige Mitgliedsstaaten ein. Im November werden Rumänien und 21 weitere Länder gemahnt, weil sie die Normen für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen nicht ausreichend umsetzen – es geht dabei etwa um die automatische Anerkennung in manchen Berufsgruppen oder die Reduzierung bürokratischer Mühsal.

Angepasst werden müssen auch nationale Gesetze bezüglich der Mehrwertsteuer von Gebrauchsgegenständen, die Edelmetalle oder -steine enthalten – hier sieht die EU eine Sonderregelung zur Erleichterung des Handels vor. Außerdem wird Rumänien aufgefordert, den Zeitplan für die Entwicklung eines neuen IT-Systems einzuhalten, welches die Beförderung von verbrauchssteuerpflichtigen Waren (Alkohol, Tabak und Energieerzeugnisse) überwacht. Dies dient unter anderem der Betrugsbekämpfung. Die Staaten haben nun zwei Monate Zeit zu antworten, danach erhalten sie eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“. Erfolgt auch darauf keine entsprechende Reaktion, kann die Kommission Klage beim EU-Gerichtshof einreichen.