Urteil des Verfassungsgerichts zu Notstands-Bußgeldern sorgt für Eklat

Diese waren 2004 just vom aktuellen VG-Präsidenten abgesegnet worden

Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat mit seinem Urteil über nicht verfassungskonforme Notstands-Bußgelder für einen Eklat gesorgt, weil es damit, Politikbeobachtern zufolge, den Notstand de facto vorzeitig aufgehoben hat – renitente Bürger würden ohne diese Strafen kaum noch von leichtsinnigen Corona-Lockerungen auf eigene Faust abzuhalten sein.

Premierminister Ludovic Orban bezeichnete das VG-Urteil am Donnerstag als „Fast-Aufforderung zu Anarchie und Gesetzesverstößen“, man sei folglich „mehr denn je entschlossen, den Rechtsrahmen betreffend das VG und dessen Richter zu ändern“. Katastrophenschutz-Chef Raed Arafat stellte seinerseits klar, dass den Behörden nun „die Instrumente fehlen, um jene zu entmutigen, die die Regeln nicht einhalten wollen“. Er wolle das VG-Urteil nicht kommentieren, doch sei es „aus Respekt vor der überwältigenden Mehrheit, die sich an die Regeln hält, nötig, auch gegen jene vorzugehen, die es nicht tun“ – sonst riskiere man insbesondere in Epidemie-Zeiten „eine Katastrophe“.

VG-Präsident Valer Dorneanu gab sich trotz der Empörungswelle ungerührt: Es sei „Sache der Regierung“, ob und wie sie mit der neuen Sachlage zurechtkomme, sagte Dorneanu. Dabei hatte just er 2004 als damals amtierender Unterhaus-Präsident den auf einem Eilerlass aus dem Jahr 1999 beruhenden Notstands-Rechtsrahmen (Gesetz 453/2004), einschließlich die darin vorgesehen Bußgelder, abgesegnet und unterzeichnet; die Regierung Orban hatte diese in ihrer eigenen Eilverordnung drastisch erhöht.

Auch Justizminister Cătălin Predoiu verwies auf einen „Logikbruch“ des VG: Es habe Eilerlass 1/1999 für verfassungswidrig befunden, obwohl dieser „unanfechtbar“ sei, da er „vor dem aktuellen verfassungsrechtlichen Rahmen“ in Kraft getreten war.