Urteil: Generalstabschef muss den Hut nehmen

Präsidialdekret zu Amtszeitverlängerung ausgesetzt

Drei-Sterne-General Nicolae Ciucă, Spitzname „Wüstengeneral“, war seit dem 1. Januar 2015 Generalstabschef der rumänischen Armee und davor Chef des Generalstabs der Bodenstreitkräfte. Zwischen 2002 und 2003 stand Ciucă den rumänischen Truppen in Afghanistan vor (Anti-Terror-Einsatz Enduring Freedom I), anschließend befehligte er, ebenfalls 2003, im Irak-Krieg den rumänischen Einsatz in der Schlacht von Nasiriya um strategisch wichtige Brücken am Euphrat.
Archivfoto: Agerpres

Bukarest (ADZ) - Rumäniens Heer ist just anlässlich des Besuchs von NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg in Bukarest ohne Befehlshaber geblieben: Ein Richter der Verwaltungskammer des hauptstädtischen Berufungsgerichts setzte am Donnerstag das Präsidialdekret aus, mit dem Staatschef Klaus Johannis Ende letzten Jahres die Amtszeit von Generalstabschef Nicolae Ciucă um ein Jahr verlängert hatte.

Das Urteil des Richters Vasile Bîcu, der in der Vergangenheit bereits unter Korruptionsverdacht gestanden hatte und sich gegenwärtig für einen Posten am Obersten Gericht bewirbt, ist nicht rechtskräftig, jedoch vorläufig vollstreckbar.

Verteidigungsminister Gabriel Leș (PSD), der das Präsidialdekret zur Verlängerung der Amtszeit des Generalstabschefs beim Berufungsgericht Bukarest gleich doppelt angefochten hatte, verlautete nach dem Richterbefund, Ciucăs bisherigen Stellvertreter, General Laurian Anastasof (Luftwaffe), mit dessen interimistischer Nachfolge zu beauftragen. In einem Facebook-Eintrag forderte die PSD den Staatspräsidenten zudem auf, seinen „Starrsinn“ aufzugeben und endlich einen neuen Generalstabschef zu ernennen.