Wer vertritt die Auslandsdeutschen?

Rund 3,4 Millionen in Deutschland geborener Menschen leben in einem anderen EU-Land

Von 61,68 Millionen Wahlberechtigten haben sich 46,97 Millionen am 24. September an der Wahl zum Deutschen Bundestag beteiligt, das sind 76,2 Prozent. Unter den im Ausland lebenden deutschen Staatsbürgern wird die Zahl bedeutend niedriger gewesen sein, 100.100 haben eine Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt. Über eine offizielle Zahl der Deutschen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland verfügt das Statistische Bundesamt nicht. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) spricht von rund 3,4 Millionen in Deutschland geborenen Menschen, die in einem anderen EU-Land leben. Allein in der Schweiz sind über 315.000 deutsche Staatsbürger gemeldet. Bei rund 3,4 Millionen deutschen Staatsbürgern im Ausland könnte es etwa 2,5 Millionen Wahlberechtigte geben.

Es stellt sich die Frage, und zwar unabhängig davon, dass nach dieser Rechnung nur rund 4 Prozent der Auslandsdeutschen ihre Stimme abgegeben haben: Wer vertritt ihre Interessen? Gewiss, mit der Zweitstimme wählen auch Auslandsdeutsche die Landesliste einer Partei. Mit der Erststimme allerdings den Kandidaten, welcher im Wahlkreis der letzten Meldeadresse kandidiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Person schon zwei, zehn oder zwanzig Jahre dort nicht mehr lebt, oder überhaupt nur zwei Monate an diesem Ort gelebt hat. Und der Direktkandidat vertritt den Wahlkreis, aber nicht die wenigen Auslandsdeutschen, die ihm seine Stimme gegeben haben oder auch nicht. Hier zeigt sich auch, dass es für Auslandsdeutsche nicht möglich ist an Botschaften oder Konsulaten zu wählen, da diese 299 verschiedene Stimmzettel in ausreichender Menge hätten vorhalten müssen, entsprechend der Anzahl der Wahlkreise. Es lässt sich dementsprechend nur hoffen, dass einer der 709 Abgeordneten sich für die besonderen Interessen der Auslandsdeutschen einsetzt.

Dass es auch anders funktioniert, zeigt Italien. Ein italienischer Staatsbürger, der seinen Wohnsitz von einer italienischen Gemeinde ins Ausland verlegt, muss innerhalb von neunzig Tagen nach der Einreise beim Büro des zuständigen Konsulatsbezirks im Einreiseland eine entsprechende Erklärung abgeben. Es folgt die Eintragung ins Register der Auslandsitaliener. Vor Wahlen verschickt das zuständige Konsulat die Wahlformulare, an welches diese auch zurückgesendet werden. Den Versand nach Italien übernimmt das Konsulat. Dies ist auch deswegen möglich, weil Italien, genauso wie Frankreich und Rumänien, Wahlkreise für Auslandsitaliener eingerichtet hat. Die insgesamt 4,8 Millionen im Ausland lebenden Italiener wählen insgesamt 12 Parlamentsabgeordnete – 2 in Nord- und Zentralamerika, 4 in Südamerika, 5 in Europa sowie 1 im Rest der Welt.

In Frankreich fanden im Juni Parlamentswahlen statt. Der 7. Wahlkreis der Franzosen im Ausland, welcher die Länder von Deutschland bis Rumänien umfasst, zählt rund 142.000 französische Staatsbürger und rund 85.000 Wahlberechtigte. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 22 Prozent und damit bedeutend höher als unter den Auslandsdeutschen. Bei den weit wichtigeren Präsidentschaftswahlen im Mai gaben im zweiten Wahldurchgang sogar 55 Prozent ihre Stimme ab. Es kann angenommen werden, dass viele Deutsche im Ausland kein Interesse mehr an der Bundespolitik zeigen. Doch im Vergleich zu Frankreich kann auch angenommen werden, dass viele Deutsche das umständlichere Prozedere zur Eintragung ins Wählerverzeichnis scheuen. Björn Akstinat, Leiter der Internationalen Medienhilfe, erklärt dazu: „Bei der letzten Bundestagswahl (2013) schafften es nur rund 70.000 Wahlberechtigte, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Das waren vor allem Deutsche, die in den Anrainerstaaten der Bundesrepublik wohnen und kurze Postwege haben. Den restlichen Auslandsdeutschen, besonders denen in Übersee, war eine Teilnahme wegen der vielen bürokratischen Hürden, die ihnen die geltenden Gesetze in den Weg stellen, zu umständlich und zu unsicher. Durch das komplizierte Verfahren werden Auslandsdeutsche praktisch um ihr Wahlrecht gebracht.“

Selbst einen Beauftragten für die Belange der im Ausland lebenden Deutschen gibt es nicht, und an der Schaffung eines solchen Postens gibt es kein Interesse, so der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Doch ist es grundsätzlich möglich, einen Beauftragten für die Belange der im Ausland lebenden Deutschen einzurichten, so der Dienst in einem Gutachten aus dem vergangenen Jahr. Dort heißt es: „Rechtlich betrachtet wäre eine Ausgestaltung des Amtes als Parlamentsbeauftragter oder Beauftragter der Bundesregierung bzw. als Bundesbeauftragter denkbar.“
Frankreich hat seit 2011 einen Staatssekretär für Auslandsfranzosen. Ein Bundestagswahlkreis umfasst rund 300.000 Wahlberechtigte, was wiederum etwa 9 Auslandswahlkreise rechtfertigen würde.