Zugänglichkeit von Informationen untersucht

Hermannstadt – „Die USR befürwortet eine transparente öffentliche Verwaltung, die den Bürger aktiv in den Entscheidungsprozess einbezieht. Ausgehend von diesem Ziel, haben das Büro des Parlamentsabgeordneten Dan Barna und die USR Hermannstadt eine Untersuchung vorgenommen, die auf die Transparenz der Gehälter der Bürgermeister im Kreis Hermannstadt/Sibiu und deren Veröffentlichung auf den Seiten des Bürgermeisteramtes abzielte“, heißt es in einer Stellungnahme des Hermannstädter Kreisverbandes der Union Rettet Rumänien (USR). Die Ergebnisse der Untersuchung stellte Dan Barna am vergangenen Freitag während einer Pressekonferenz vor und erklärte, dass weniger als die Hälfte der Bürgermeister öffentlich zugängliche Angaben über ihr Vermögen auf der Internetpräsenz des Bürgermeisteramtes gemacht haben. Einsehbar sind die Vermögens- und Interessenerklärungen allerdings über das Onlineportal der Nationalen Integritätsbehörde (ANI).
Entsprechend des Gesetzes 153/2017 zur Vergütung von Personal aus öffentlichen Mitteln müssen laut Artikel 33 die öffentlichen Behörden und Institutionen in ihren eigenen Räumlichkeiten oder der eigenen Internetpräsenz unter anderem auch eine Liste aller Funktionen und deren Gehälter zugänglich machen. In einer interaktiven Karte hat die Hermannstädter USR dies für den Kreis aufgearbeitet, gleichwohl nicht alle Bürgermeisterämter die Anforderungen des Gesetzes erfüllen.
Untersucht hatten die Mitarbeiter von Dan Barna verschiedene Aspekte der Transparenz und öffentlich zugänglicher Informationen der 64 Rathäuser im Kreis – 2 Munizipien, 9 Städte, 53 Gemeinden. Dabei wurde sichtbar, dass in einigen wenigen Fällen nicht einmal die Anschrift oder der Name des Bürgermeisters auf der Internetseite des entsprechenden Bürgermeisteramtes veröffentlicht ist. „Fast alle Rathäuser haben eine Website, aber nur wenige bieten auch eine Verbindung zum Social-Media-Account der Stadt. Ungefähr 18 Prozent bieten einen Newsletter an und nur 6 Prozent eine Videoübertragung der Gemeinderatssitzungen.“