Zum Schutz und Erhalt des sächsischen Kulturerbes in Siebenbürgen

Konzept zur Gründung einer Stiftung

Das Logo der Stiftung Grafik: Mark Fabini

Das Gemeindehaus von Südwesten Foto: der Verfasser

Der Versammlungsraum Foto: Gerhard Servatius-Depner

Nach rumänischem Recht wurde die Stiftung mit dem Namen Patrimonium Saxonicum – Fundaţia pentru protecţia patrimoniului săsesc din Transilvania (deutscher Name: Patrimonium Saxonicum – Stiftung zur Erhaltung des sächsischen Kulturerbes in Siebenbürgen) gegründet.

Das Ziel der Stiftung ist es, einen Beitrag zur Bewahrung des siebenbürgisch-sächsischen Kulturerbes zu leisten. Darunter verstehen wir bewegliche und unbewegliche Güter, die als Zeugnis siebenbürgisch-sächsischen Lebens wichtig und erhaltenswert sind. Diese Stiftung konzentriert sich auf den Teil des sächsischen Kulturerbes, der sich heute in Siebenbürgen befindet.

Ausgehend von der in Jahrhunderten aufgrund typischer politischer, sozialer und ethnischer Strukturen entstandenen siebenbürgischen Kulturlandschaft, erscheint der sächsische Beitrag wichtig als Teil einer Vielstimmigkeit, die gut in den Zusammenhang der Herausbildung europäischer Identität passt. Dieser Beitrag, schon in der städtebaulichen Gestaltung der deutschen Gründungen Siebenbürgens klar erkennbar, sollte über die weitgehende Abwanderung der sächsischen Bevölkerung hinaus erhalten bleiben.

Da das in Rumänien befindliche materielle sächsische Kulturerbe sich zum heutigen Zeitpunkt größtenteils im Besitz der Evangelischen Kirche A. B. in Rumänien befindet, beabsichtigt unsere Stiftung, die kirchlichen Institutionen bei der Erhaltung des Kulturguts zu unterstützen. Für die praktische Umsetzung dieses gemeinsamen Zieles bietet die „Kulturerbe-Stiftung“ Kompetenzen besonders in den Bereichen Denkmalpflege, Öffentlichkeitsarbeit sowie Rechtsfragen an.

Konkrete Ziele und Kompetenzen der Stiftung

1. Förderung der touristischen Nutzung sächsischer Baudenkmäler durch:
Veröffentlichungen: Denkmalführer, Postkarten, Faltbogen, Denkmalkarten etc. in verschiedenen Sprachen. Vereinheitlichung und Vernetzung der Angebote von Mitarbeitern vor Ort, also der Burghüter, Kuratoren und Verwalter. Publizieren und Pflegen einer Liste mit Adressen und Telefonnummern dieser Ansprechpartner vor Ort.

2. Beratung der Eigentümer in Fragen der Denkmalpflege: Einhaltung der rumänischen Vorschriften im Denkmalschutz, Besonderheiten und typische Vorgehensweisen an siebenbürgisch-sächsischen Baudenkmälern und Kunstobjekten. Planung von Vorhaben, die den Zielen der Stiftung entsprechen. Durchführung von Ausschreibungen und Vergabe von Aufträgen. Vermittlung von kompetenten Partnern mit Erfahrung im Bereich Restaurierung,

3. Beratung der Eigentümer in Rechtsfragen, besonders Baurecht: Ausarbeitung von Modellverträgen für Verpachtung, Vermietung und Veräußerung von denkmalgeschützten und anderen Immobilien, rechtliche Fragen zur Bewirtschaftung von Immobilien.

Nachdem in vielen ländlichen Ortschaften durch die Auswanderung der sächsischen Dorfbewohner die Kirchen kaum noch gemäß ihrer ursprünglichen Bestimmung als Gotteshäuser genutzt werden, bleibt doch ihr kultureller Wert, im Sinn der eingangs beschriebenen Perspektive, bestehen. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, ist es nötig, das touristische Angebot zu vereinheitlichen und vor Ort über Informationstafeln sowie gedruckte Publikationen dem Besucher die nötigen Auskünfte zu vermitteln, da andernfalls der Eindruck mangelnden Interesses oder Inkompetenz entstehen könnte. Wie ein solches Aufgabenfeld effektiv umgesetzt werden kann, ist bei den Moldauklöstern zu sehen, wo der von Nonnen verwaltete Massentourismus vielerorts annähernd reibungslos funktioniert.

Einen der wichtigsten Bestandteile der Marktwirtschaft stellt die transparente Konkurrenz dar, die im Bauwesen durch Wettbewerbe und Ausschreibungen erreicht wird. Die heutige Gesetzgebung Rumäniens ermöglicht eine korrekte Durchführung von Ausschreibungen zur Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Da Baufirmen zumeist dauerhaft sichtbare Objekte realisieren, kann der Auftraggeber sich vor allem durch Analyse und Auswertung von Referenzobjekten ein Bild über die Kompetenz der Bewerber machen. Erfolgt diese Überprüfung nicht unter strengen technischen und moralischen Kriterien, besteht – da oft beträchtliche finanzielle Mittel im Spiel sind – ein sensibler Angriffspunkt für Korruption. Absprachen oder Manipulation der eingereichten Unterlagen lassen sich meistens nur schwer nachweisen.

Die Frage nach Moral und Kompetenz stellt sich im Bereich der Denkmalpflege noch aus einem weiteren Grund: Immer wieder ist zu entscheiden, wie viel Originalsubstanz ersetzt werden muss, um ein Baudenkmal möglichst originalgetreu zu erhalten. In der Praxis ist das Ersetzen alter Bausubstanz durch neue Materialien viel einträglicher als die arbeitsaufwändige Reparatur oder Instandsetzung der alten Substanz. Dementsprechend wird auf manchen Baustellen bei Beginn der Arbeiten möglichst viel abgerissen – der Bauherr kann nachher nur mit großem Aufwand den Beweis erbringen, dass die alte Substanz hätte erhalten werden können, was natürlich den Verlust auch nicht rückgängig macht.

Dass Korruption bei der Auftragsvergabe durchaus vermieden werden kann und dass es in Rumänien noch geschickte und engagierte Handwerker gibt – entgegen einer verbreiteten Meinung – soll im Folgenden durch ein Beispiel belegt werden. 2009 entschied sich die Stadtpfarrgemeinde Mediasch, anstelle einer 1990 für Hilfsgüter erbauten Lagerhalle ein Gemeindehaus zu errichten. Alle Arbeiten, sowohl Bauwerk als auch Installationen, sind ausgeschrieben worden und die eingereichten Angebote von einer Kommission, bestehend aus Vertretern der Kirchengemeinde und entsprechenden Fachleuten, bewertet worden. Entscheidend bei der Beurteilung war, außer dem finanziellen Angebot, die Besichtigung von Referenzobjekten, die es ermöglichte, die professionelle Kompetenz der in Frage kommenden Firmen zu beurteilen. Diese Arbeit kann als Beispiel dafür dienen, dass unter den gegebenen Voraussetzungen in Rumänien sowohl das Mitspracherecht der Gemeinde als auch die Transparenz von Investitionsleistungen gewährleistet werden kann.

Bei der Verwaltung der kirchlichen Immobilien stellt sich immer wieder die Frage, ob ein Objekt durch die Kirche erhalten werden kann oder ob es besser sei, es zu veräußern, um seinen Erhalt in Zukunft zu sichern. Das trifft besonders auf Pfarrhäuser zu, die zusammen mit den Kirchen meistens eine Einheit bilden. Hier lohnt es sich, einen Modellvertrag – in Anlehnung an die in Deutschland üblichen Erbpachtverträge – zu erarbeiten, der sowohl einem potenziellen Investor die nötige Garantie für seine Investitionen als auch der Kirche die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Objekt in der Zukunft gewährleistet.

Im siebenbürgisch-sächsischen Kulturerbe ist viel vom Leben, der Geschichte und der Haltung unseres Volkes erkennbar geblieben. Über Generationen bildet es für uns einen „Identitätsspeicher“, kann aber auch Nichtsachsen bereichern, so wie Kirchenbauten über ihre religiöse Funktion hinaus nachhaltig beeindrucken können. Diese seelische Bereicherung sollte das hohe Maß an Verantwortung bestimmen, im Kampf gegen materielle Bereicherung, falls diese zu Schädigung oder Verfälschung von Baudenkmälern führt.

Unbestechliche, fachlich fundierte Kontrolle ist bei der Vergabe von Teilen des Planungs- und Restaurierungsprozesses unerlässlich. Um solche Aufsicht und Beratung zu leisten, hat unsere Stiftung als Nachfolgeinstitution des Architekturbüros Fabini optimale Voraussetzungen.

Aus dieser Perspektive ist die Anstrengung wert, sich für den Erhalt des sächsischen Kulturerbes, des „Patrimonium Saxonicum“, einzusetzen.
Durch Gerichtsbeschluss Z. 1714 vom 29. März 2012 und das Zertifikat 1/18. April 2012 vom Gericht Hermannstadt erfolgte die rechtmäßige Eintragung der Stiftung.