Zweite Corona-Welle: Teil-Lockdown seit Montag in Kraft

Nächtliche Ausgangssperre, Homeoffice, virtueller Unterricht

Seit dieser Woche gilt voraussichtlich für 30 Tage eine landesweite nächtliche Ausgangssperre zwischen 23.00 und 5.00 Uhr. In diesem Zeitraum ist, wie in Notstandszeiten, eine eidesstattliche Erklärung zum Grund des Ausgangs verpflichtend; nächtliche Arbeitszeiten, medizinische Notfälle und Durchreisen sind als Begründung zulässig. Im Bild: Der Regina-Elisabeta-Boulevard in Bukarest. Foto: Agerpres

Bukarest (ADZ) - Der von der Regierung angesichts der besorgniserregend steigenden Corona-Fallzahlen beschlossene Lockdown „light“ zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des Virus ist seit Montag in Kraft; die verhängten Einschränkungen gelten vorerst für 30 Tage.

Die per Eilverordnung der Regierung beschlossenen Maßnahmen sehen eine landesweite nächtliche Ausgangssperre zwischen 23.00 und 5.00 Uhr vor. Wer in diesem Zeitraum auf die Straße will, muss, wie in Notstandszeiten, eine eidesstattliche Erklärung zum Grund des Ausgangs bei sich tragen - zulässig sind dabei medizinische Notfälle, nächtliche Arbeitszeiten sowie Durchreisen.

Arbeitgeber sowohl aus dem privaten als auch aus dem Staatssektor sind verpflichtet, soweit möglich auf Homeoffice zu setzen. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten haben ihr Personal schichtweise zum Arbeitsplatz zu bestellen, damit die Arbeitnehmer keinem Gedränge in den öffentlichen Verkehrsmitteln während der Hauptverkehrszeiten ausgesetzt werden.

Seit Montag gilt zudem eine landesweite Nasen-Mundschutz-Pflicht einschließlich im Freien, unabhängig des Inzidenzwertes vor Ort. Der Unterricht erfolgt seinerseits landesweit nach dem „roten Szenario“ bzw. ausschließlich virtuell, was bedeutet, dass sowohl Schulen als auch Kindergärten vorerst geschlossen, Kinderkrippen und Afterschool-Programme hingegen geöffnet bleiben.

Für den Einzelhandel gilt ab sofort eine vorläufige Ladenschlusszeit (21 Uhr), lediglich Apotheken, Tankstellen und Lieferdienste dürfen auch nachts geöffnet haben. Geschlossen werden des Weiteren auch alle Markthallen, die Landwirte dürfen ihre Ware vorerst nur im Freien und unter Einhaltung der geltenden Auflagen wie Mindestabstand und Atemschutz zum Verkauf anbieten.