Doppelvertretung gilt nicht

Die Vertretung Rumäniens beim Europarat – der Schlüsselinstitution der Entscheidungsmechanismen der EU - war aufgrund einer (nichtveröffentlichten, aber bekannten) Vereinbarung zwischen Ex-Premierminister Emil Boc und seinem de facto Immer-Noch-Chef Traian B²sescu, der Präsident. Da dies eine interne politische Entscheidung war und da die EU-Regelwerke bezüglich der Machtmechanismen der Gemeinschaft vorsehen, dass an den Zusammenkünften des Europarats „Staats- oder Regierungschefs“ teilnehmen sollen, war das auch so in Ordnung. Auch wenn Regierungschef Victor Ponta als einer der Oppositionschefs schon 2011 gegen die Vertretung Rumäniens durch den Präsidenten – dem die Verfassung keinerlei so geartete Vertretungen zuspricht – öffentlich und schriftlich protestiert hat und ein offizielles Vertretungsmandat des Präsidenten zu sehen wünschte und diesen Protest im März auch gegenüber seinem Amtsvorgänger Mihai Răzvan Ungureanu wiederholte - im Falle des Regierungschefs Victor Ponta tritt nun eine neue Situation ein.

Ponta hat von Anfang an klargestellt, dass ab nun Rumänien aus dem Palais Victoria – dem Regierungssitz – und nicht aus dem Palais Cotroceni – dem Amtssitz des Präsidenten – regiert wird und damit in Vorwegnahme von künftigen Spannungen den Präsidenten („Ich werde nicht als Erster das Schwert zücken!“) in seine Schranken zu weisen versucht. Dieser, wie nach neuesten Taktiken vorgezeichnet, schweigt einstweilen oder macht vor der Öffentlichkeit gute Miene zum bösen Spiel. Dass aber den Medien zwischendurch – ausgesprochen vor der Investitut - die „kleinen Probleme“ Victor Pontas gesteckt wurden – wer mag wohl dahinterstecken?

Fakt bleibt: außer dem Präsidenten Frankreichs und jenem von Zypern sind alle anderen – auch „player“ Băsescu! – keine Regierungschefs. Und der Europarat ist ein Treffen von Regierungschefs.

Dem hat sich auch ein Traian B²sescu zu fügen, der sich redlich den Beinamen „Zeus“ verdient hat - wenn ihm der Regierungschef nicht freiwillig die Rolle und Aufgabe abtritt.

Einen Präzedenzfall der Doppelvertretung haben seinerzeit Băsescu und Popescu-Tăriceanu als Premierminister geliefert, die beide an den Tagungen des Europarats teilnahmen. Auch die Polen Donald Tusk und Lech Kaczynski sind sich wegen der Vertretung im Europarat in die Haare geraten und wurden um des lieben Friedens willen 2008 beide zum Treffen der Regierungschefs zugelassen.

Das ist aber seit dem Vertrag von Lissabon (1. Dezember 2009) unmöglich, wo es heißt, dass ein Land einen einzigen Vertreter in den Europarat entsenden darf. Also muss die Frage zwischen den zwei Bukarester Palästen geklärt werden. Victor Ponta dürfte als Vertreter einer Entwicklungspolitik um jeden Preis – zuungunsten der Sparpolitik – am Tisch sitzen und die Kräfteverhältnisse im Europarat verändern. Auch aus Frankreich weht mit Francois Hollande ein anderer Wind.

Am EU-Steuerpakt wird sicher gerüttelt werden. Die Parlamentswahlen stehen in Rumänien erst im Herbst an. Es gilt zu punkten.