Ein Beschluss wie ein Puterhahn

Reschitza beabsichtigt, gegen Schrottdiebe hart durchzugreifen

Die Schrotthändler sind der eigentlichen Verursacher der Diebstähle von Eisen und Nichteisengegenständen aus der Öffentlichen Domäne: würden sie offensichtlich gestohlene Kanaldeckel oder -abdeckungen nicht ankaufen, gäbe es keinen Grund für die Schrottsammler, diese zu steheln. Foto: Zoltán Pázmány

Reschitza – Der Krieg des Reschitzaer Rathauses gegen die Diebe der Kanaldeckel dauert nun schon seit mehr als einem Jahrzehnt an. Greifbare Erfolge gab es dabei nur zeitweilig und relativ, unter Vizebürgermeister Tiberiu Pădurean, der in seiner eigenen Firma Deckel aus Eisenbeton fertigen ließ, die schwer und für Schrottdiebe zu kompliziert zu zerlegen waren. Als P²durean ging, kam die Stadt neuerlich – diesmal mit blau gestrichenen – Kanaldeckeln, die mit ungebrochener Munterkeit gestohlen und den Schrotthändlern verkauft wurden. Die reichen Schrotthändler hat bislang noch niemand ernsthaft kontrolliert oder belangt. Nur die oft bitterarmen Schrottdiebe.

Nun soll sich das ändern. Die Stadt hat angekündigt, die Strafen für Schrottdiebstahl und für den Ankauf von offensichtlich aus Stadtbesitz gestohlenem Metall zu verzehnfachen und auch Strafverfolgungsschritte gegen Schrottdiebe und –ankäufer einzuleiten. Außerdem soll manchen Schrotthändlern die Lizenz entzogen werden. Die entsprechende Initiative des Bürgermeisters ist bereits vom Stadtrat in einer außerordentlichen Tagung abgenickt worden. Aber diese hat ihre Tücken.

Zwar sind die Strafen verzehnfacht worden. Aber niemand im Rathaus kann sagen, wie hoch sie eigentlich sind, denn es gab und gibt keine bislang festgeschriebene Mindest- und Höchstgrenze der Geldstrafen für Schrottdiebstahl oder für den Ankauf „von Schrott, der von der öffentlichen Domäne der Stadt entwendet wurde“. Richtwert war „immer“ die Menge des Gestohlenen. Nach der legte man angeblich die Strafe fest. Auch der neueste Stadtratsbeschluss zum Kanaldeckeldiebstahl legt keine Mindest- und Höchststrafe fest.

Auch für die Strafverfolgung kann die Stadt bloß Klagen einreichen, diese aber nicht selber in die Wege leiten, weil sie keine Kompetenzen in diesem Bereich hat.

Eine Stadtführung ist schließlich keine Staatsanwaltschaft.

So wird der Tiger allmählich seiner Zähne entledigt. Nicht einmal der im Stadtratsbeschluss angedrohte Lizenzentzug der Schrotthändler kann von der Stadt selber vollzogen werden, weil sie auch dazu keine Kompetenzen hat. Und wie Geldstrafen von den Bestraften in Reschitza entrichtet werden, das ist ein Kapitel für sich. Der Stadtratsbeschluss ist also letztendlich harmlos. Wie ein sich aufplusternder Puterhahn. Es bleibt die Drohgebärde, die, weil praktisch folgenlos, niemand schreckt.