Europäisches Krankenversicherungssystem

Rumänien, Deutschland, Österreich und die Schweiz im Vergleich

Die Krankenversicherung dient zur Absicherung gegen die mit einer Erkrankung verbundenen Folgerisiken Leistungsausfall, Pflege und Heilbehandlung. Die Krankenversicherungkasse erstattet den Versicherten, voll oder teilweise, die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und nach Unfällen.

Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse oder der Vertrag mit einer Krankenversicherung ist in Rumänien gesetzlich verpflichtend (Pflichtversicherung). Zusätzlich kann man eine freiwillige Krankenversicherung abschließen (Individualversicherung). Viele private Kliniken, Arztpraxen und die Krankenhäuser erhalten ihre Finanzierung weiterhin meist über die öffentlichen Krankenkassen. Das heißt, dass sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer einen gewissen Prozentsatz ihrer Einkommen einzahlen müssen. Der besagte Prozentsatz beträgt 5,2% für den Arbeitgeber und 5,5% für den Arbeitnehmer. Dadurch werden die Kosten für ein medizinisches Grundpaket und für ärztliche Notdienste vollständig getragen. Gleichzeitig können die Rumänen auch weitere medizinische Dienstleistungen beziehen, wenn sie auch in ein privates Versicherungssystem Beiträge einzahlen. Dennoch dürfen sie nicht auf das öffentliche System verzichten. Die Krankenversicherungsprämie ist vom gewählten Leistungsangebot oder vom Einkommen des Versicherten abhängig.

„Jede Person kann anhand seiner Personenidentifizierungszahl auf der Webseite der Nationalen Krankenkasse individuell überprüfen, ob sie versichert ist und ob auf ihren Namen eine Gesundheitskarte ausgestellt wurde“, erklärte die Pressesprecherin der Kreigesundheitskasse Temesch, Mariana Marcu.

Seit dem 1. August 2017 ist auch die Regierungsverordnung Nr. 4/2017 in Kraft getreten, laut welcher von nun an die Arbeitgeber die Beiträge zur Gesundheitskasse im Fall der Teilzeitarbeitsveträge einzahlen müssen.

In Deutschland ist für alle Einwohner gesetzlich vorgeschrieben, eine Absicherung im Krankheitsfall zu haben. Der Mehrheit hat die Pflicht, sich bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung durch einen einkommensabhängigen Beitrag zu versichern. Der Rest ist versicherungsfrei in Bezug auf die vorgenannte Sozialversicherung, benötigt aber trotzdem die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung im Krankheitsfall, entweder per privater Krankenversicherung mit risikoabhängiger Versicherungsprämie oder freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung.

In Österreich ist eine Absicherung im Krankheitsfall nur für Einwohner mit regulärem Einkommen und deren Familie gegeben. Diese Pflichtversicherung wird vollständig und sozial von Körperschaften des öffentlichen Rechts, den Krankenkassen durchgeführt. Die Sozialversicherung ist nach Berufsklassen organisiert. Es gibt Sonderregelungen für Arbeitslose, Rentner und Kinder. Die Krankenversicherungsprämie ist einkommensabhängig. Freiwillige Zusatzleistungen können als Zusatzpolizze abgesichert werden (private Zusatzversicherung).

Auch in der Schweiz ist für alle Einwohner gesetzlich vorgeschrieben, eine Absicherung im Krankheitsfall zu haben. Die Versicherungspflicht besteht für alle im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Mindestleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und ist nicht zu verwechseln mit einer Pflegeversicherung. Angeboten wird die soziale Krankenversicherung von Krankenkassen und von privaten Versicherungsunternehmen.

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