Gebührenbefreiung für Leistung

Aber was ist Leistung im Schwimmen, fragten sich die Reschitzaer Ratsherren

Reschitza - Nachdem die Präfektur den Stadtratsbeschluss vom Dezember 2012 in einer Art vorausschaudendem Gehorsam für nichtig erklärt hatte – der entsprechende Regierungsbeschluss, dem der Stadtratsbeschluss über die Nichterhöhung der kommunalen Steuern und Gebühren widersprach, erschien erst im Januar 2013 im Amtsblatt „Monitorul Oficial“ – kam auf der Januartagung des Stadtrats unter Beschlussvorlage 22 die Erhöhung einzelner Gebühren auf die Tagesordnung. Denn alle überschuldeten Ortschaften müssen nunmal ihre Steuern und Gebühren erhöhen, dekretiert die Regierung Ponta.

Das hat ziemlich viele und kontroverse Diskussionen ausgelöst, so dass der Initiator der Beschlussvorlage, Bürgermeister Mihai Stepanescu, letztendlich, um dem Diskussionschaos ein Ende zu bereiten, die Beschlussvorlage zurückzog.

Auf der Tagesordnung der ersten ordentlichen Tagung des Stadtrats im neuen Jahr standen insgesamt 30 Beschlussvorlagen. Und bis auf Punkt 22 der Tagesordnung floss die Tagung auch gewohnt langweilig dahin, indem die Handhebemaschinen der Fraktionen gut geölt waren. Entzündet haben sich die Geister der Ratsherren am Eintrittsgeld für die Schwimmhalle (grundsätzlich bezog man sich auf Anhang 15 des Kommunalratsbeschlusses, der „Sondergebühren“ für 2013 festlegt), weil nämlich die Schwimmhalle in der Reschitzaer Neustadt sowohl von Schwimmlustigen als auch von den Leistungsschwimmern des Reschitzaer Munizipalsportclubs genutzt wird. Sitzungsleiter Costel Mihăilă erteilte sich höchstpersönlich das Wort und forderte – nicht ganz ohne Berechtigung – dass es im Beschluss eine Ausnahmeregelung geben muss für die Leistungssportler, denn es wäre doch absurd, wenn die in einer Schwimmhalle, die täglich von Hunderten genutzt wird, auch noch ein Eintrittsgeld bezahlen müssten, zumal sie eigentlich und letztendlich für den Ruf der Stadt als (zumindest ehemalige) Hochburg des Schwimmens kämpfen.

Und zum Anderen: es sollte doch überlegenswert sein, wenn allen bis zu zehn Jahre alten Kindern zwecks Förderung des Schwimmenkönnens der Eintritt gratis gewährt wird, den für Leistungssport Ausgewählten des Schulsportclubs, die das zehnte Lebensjahr überschreiten, nicht weiterhin dieses Entgegenkommen gezeigt werden könnte. Nicht zuletzt sollte den Vereinen und Clubs, die Lehrgänge für Schwimmen und Schwimmtechniken organisieren, die Möglichkeit gewährt werden, zeitlich befristet Eintrittsermäßigungen von bis zu 50 Prozent des Eintrittsgelds für ihre Lehrgangsteilnehmer zu bekommen.

Am heftigsten widersprach diesen Argumentationen – denen sich auch andere Ratsherren, allerdings ohne nennenswerte Nuancierungen, anschlossen – Marius Gârtoi, der Verwaltungsdirektor des städtischen Vermögens. Einerseits argumentierte er, dass es einen bereits geltenden Stadtratsbeschluss gibt, demzufolge der Anteil am Eintrittsgeld, der den Schwimmsportclubs von der Stadt überwiesen wird, von bis vor Kurzem 15 auf 20 Prozent erhöht wurde, dass aber praktisch mit der Erhöhung des Eintrittsgeldes jetzt bis zu 30 Prozent mehr Geld in die Clubkassen fließen als vor einem Jahr. Nutznießer seien also sowieso die Sportclubs, denen bekanntlich überhaupt keine Unterhalts- und Instandhaltungskosten der Schwimmhalle zufallen. Zudem sollten die werten Ratsherren nicht vergessen: 2012 nahm die Schimmhalle insgesamt rund 500.000 Lei ein – ihr Unterhalt kostete die Stadt aber 1,1 Millionen Lei – es sei also ein reines Defizit“geschäft“. Nicht zuletzt: 400 Kinder sind bei Schwimmsportclubs tätig und diese haben noch nie Eintrittsgeld bezahlen müssen. Daraufhin begannen die Ratsherrn filosofische Gespräche über die Definierung von Leistung im Schwimmsport. Das war der Punkt, wo Bürgermeister Stepanescu seine Beschlussvorlage „zwecks Überarbeitung“ zurückzog.