Kosten der Online-Zahlungen

Stadtrat hebt seinen eigenen Beschluss von 2010 auf

Reschitza – Ende 2010 hat der Stadtrat Reschitza beschlossen, der Bevölkerung die Möglichkeit zu bieten, online ihre Steuern und Gebühren zu entrichten, die der Stadt zustanden. Der Regierungsbeschluss, auf dem die Entscheidung des Stadtrats fußte, sah vor, dass bei der Nutzung der Internet-Zahlungsmöglichkeiten auch eine Gebühr von 2 Prozent zu entrichten ist, „aber nicht mehr als insgesamt 30 Lei“, wobei im Dringlichkeitsbeschluss der Regierung OUG 113/2009 den Kommunen freigestellt wird, diese Gebühr selber zu entrichten, sie mit den Bürgern zu teilen oder gänzlich auf die Bürger abzuschieben. Reschitza wählte die dritte dieser Möglichkeiten.

Auf der jüngsten Tagung des Stadtrats kam der Beschluss von 2010 neuerlich aufs Tapet. Der Ratsherren von Reschitza entschieden nun, die 2 Prozent der Überweisungssumme oder die maximal 30 Lei selber zu übernehmen. Die seinerzeitige Begründung für den Beschluss lag in einer Erklärung der Juristen des Rathauses, die „von einer rechtlich diskutablen Situation“ sprachen. Denn einerseits sagte das Gesetz, „der Nutznießer der Zahlung übernimmt den Preis seines Zahlungsdienstleisters und der Zahlungstätiger übernimmt den Preis seines Zahlungsdienstleisters.“ (lautet Art.116 des Dringlichkeitsbeschlusses der Regierung Nr.113/2009) Andrerseits heißt es bloß einen Paragraph weiter, „kann der Zahlungsnutznießer von Zahlenden keinen Zusatzpreis fordern für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments“, so Art. 117 des selben Gesetzes.

Im Klartext aus heutiger Sicht: wenn die Banken von den Kommunalverwaltungen eine Gebühr einfordern, weil sie online Steuern für die Kommunen einsammeln, indem der Steuerzahler per Magnetkarte zahlt, sollte nicht der selbe Bürger auch die Kosten des Banktransfers aufgehalst bekommen, sondern diese müsste die Kommune als Nutznießer  der Zahlung übernehmen. Schließlich wird sie ja auch an Arbeit entlastet.

In der Folge haben die Reschitzaer Ratsherren den Beschluss gefasst, dass die Stadt die Transaktionskosten aus dem städtischen Haushalt bezahlt und dass die 2 Prozent „oder höchstens 30 Lei“ nicht mehr von den Bankkarten der steuerzahlenden Bürger abgehoben werden dürfen. Die Stadt soll entsprechende Vereinbarungen mit den Banken treffen, haben ihr die Ratsherren aufgetragen.