Mindestlohngesetz bremst Wirtschaftsbeziehungen zu Deutschland

Rumänische Unternehmen mit Partnern in Deutschland sind vom Pflichtstundenlohn wirtschaftlich und logistisch betroffen. Wettbewerbsverzerrung bleibt scheinbar nicht aus.

Die Netex-Gruppe, mit Hauptsitz im westrumänischen Temeswar, pflegt - zumindest bisher tat sie das - ihr Personal in Deutschland zu schulen und bleibt auch Fachmessen nicht fern. Im Bild: Netex-Mitarbeiter auf der „Call Center World“ din Berlin. Archivfoto: privat

98.000 Rumänen sind im ersten Halbjahr 2014 nach Deutschland ausgewandert. Das ist für diese Zeitspanne die größte Gruppe aus einem einzigen Herkunftsland. Zwischen Januar - Juni 2014 sind in Deutschland insgesamt 667.000 Menschen zugewandert - um 112.000 mehr als in der gleichen Zeit im Jahr zuvor. Der Wirtschaftsmotor Europas und viele Deutschsprechende in Rumänien sind nur zwei Argumente, warum Bürger Rumäniens gerne nach Deutschland auswandern. Doch nicht nur Auswanderer finden das westeuropäische Land attraktiv: Deutsche Niederlassungen in Rumänien, aber auch rumänische Unternehmen mit deutschen Partnern haben naturgemäß eine starke Bindung zu Deutschland. Viele dieser Unternehmen pflegen ihr Personal in Deutschland zu schulen, andere sind gar verpflichtet dazu. Nicht zuletzt ist Deutschland ein attraktiver Standort für Messen und Ausstellungen. Seit Anfang 2015 werden all diese Argumente für einen beruflichen Deutschland-Aufenthalt  durch ein Gesetz eingedämmt, „dass in einigen Bereichen über sein Ziel hinausgeschossen ist“, sagt Peter Hochmuth, Präsident des Deutschsprachigen Wirtschaftsclubs Banat. Noch mehr: In reichlich Fällen ist es für ausländische Unternehmen mit Deutschlandbezug eine kaum zu tragende Finanzlast.Ab dem 1. Januar 2015 wurde nämlich das Mindestlohngesetz (MiLoG) von brutto 8,5 Euro/ Stunde in Deutschland eingeführt. Dies ist für alle in Deutschland durchgeführten Tätigkeiten gültig.

 

Dämpfer für den Geschäftstourismus

 

Nach neuesterGesetzeslage muss der Mitarbeiter eines Unternehmens, der an einer Messe in Deutschland teilnimmt, von seinem Unternehmen – egal aus welchem Land er kommt – mit 8,5 Euro/ Stunde bezahlt werden. Dazu gesellen sich auch bisher zu tragende Kosten: Tagesgeld, Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung. Diese Tatsache wird derzeitigen Einschätzungen nach dazu führen, dass die Zahl der Geschäftstouristen zurückgehen, oder der Aufenthalt bei Fortbildungen oder Events drastisch gekürzt wird. „Dieses Gesetz erschwert unsere Arbeit mehr denn je zuvor. Die hohen Kosten verpflichten uns umzudenken“, sagt Leontin Frumuzache, Geschäftsführer der Netex Consulting. Da sich künftig Unternehmen zweimal überlegen werden, ob sie sich auf Deutschlands großen Fachmessen zeigen, „wird dies langfristig eine wirtschaftlich negative Auswirkung auf viele rumänische Firmen haben“, setzt Frumuzache fort.

Eine weitere Folge des neuen Gesetzes ist auch, dass die aus Deutschland nach Rumänien importierten Produkte durch die höheren Transportkosten durch Lohnvergütung automatisch teurer geworden sind, da die Spediteure verpflichtet sind, das gleiche Gesetz einzuhalten. Durch den Anstieg der Gehaltskosten gehen auch die Transportkosten und implizite auch die Preise der eingeführten Waren nach oben. „Für die Online-Shops in Rumänien, die Premium-Waren aus Deutschland importieren, führt dieses Gesetz zu Preissteigerungen“, sagt Traian Pop, Direktor für Osteuropa des Online-Reifenhändlers Delticom oe und „gleichzeitig sind jene Händler im Vorteil, die Billigware aus Osteuropa bzw. aus China importieren und vertreiben“, so Traian Pop.

 

Unfreiwillige Wettbewerbsverzerrung vorprogrammiert

 

Es war angedacht, dass mit diesem Gesetz der Wettbewerb in Deutschland hergestellt wird, dass Firmen, die in Deutschland produzieren oder Dienstleistungen anbieten mit ihren Mitarbeitern diesen Mindestlohn anbieten müssen. „Nun wird jedoch der Wettbewerb außerhalb Deutschlands verzerrt. Firmen aus Rumänien, die Mitarbeiter befristet nach Deutschland senden, um dort Waren zu beschaffen, dort ausgebildet zu werden oder Werbeveranstaltungen besuchen, werden mit hohen Kosten belastet, die der Wettbewerb in Rumänien, der nicht mit Deutschland arbeitet, nicht hat“, sagt Peter Hochmuth.

„Das MiLoG verfolgt mit Bezug auf deutsche Arbeitnehmer einen legitimen Zweck. Dass es auch für ausländische Arbeitnehmer gilt, die in Deutschland eingesetzt werden, ist insoweit verständlich, als diese Maßnahme bezweckt, die Umgehung des Mindestlohns durch gezielten Einsatz von Personal aus dem Ausland zu verhindern. Aus der Sicht ausländischer Dienstleister, die in Deutschland Arbeitnehmer einsetzen, stellt das MiLoG allerdings eine harte Belastung dar. Abgesehen von der weitgehend kritisierten Bürokratie, die das Gesetz auslöst, zwingt es diese Dienstleister dazu, erheblich höhere Gehälter als im Heimatstaat zu bezahlen – und dies wohl ungeachtet der Dauer des Einsatzes in Deutschland. Früher oder später wird sich die Frage stellen, inwieweit das MiLoG in dieser Fassung die Dienstleistungsfreiheit beeinträchtigt“, heißt es in einem Schreiben der Bukarester Anwaltskanzlei Stalfort, auf Anfrage der Banater Zeitung.