UCMR will Dampflokmuseum zurück

Chancen des Werks stehen laut seinen eigenen Juristen mäßig

Aus Werksvermögen wurde Privateigentum: das Lokomotivenmuseum in Reschitza.
Foto: Zoltán Pázmány

Reschitza – Wie bereits in der „Banater Zeitung“ ausführlich berichtet, ist es den Spezis Adrian Chebuţiu und Ardian Coriolan Preda ab 2009 Schritt für Schritt gelungen, den Verwaltungsrat des Reschitzaer Maschinenbauwerks UCMR rumzukriegen, das einzigartige Museum der 15 Dampflokomotiven beim Stellwerk der Werks- und Staatsbahnen im Mittelteil von Reschitza („Triaj“) an einen „Verein“, später „Stiftung  UDR“ (=Stiftung Werke und Domänen Reschitza“, die zwischenkriegszeitliche Bezeichnung von UDR) zu verschenken. Die Tricks und Lügen, die von den beiden, anfangs noch Direktoren, zuletzt Sträflinge, angewandt wurden, sollen jetzt von den Juristen des Werks in einem Prozess genutzt werden, durch welchen das Werk die Schenkung von 2009-2011 rückgängig machen möchte, um wieder in den Besitz der Loks zu gelangen und diese den faktischen Besitzern, Adrian Chebu]iu und seiner Frau Lăcrămioara, zu entreißen.

Die Schwachpunkte des Vorgehens von Chebu]iu und seines Spezis Preda identifizierten die Anwälte des Werks einerseits in der Usurpation von Ämtern, die Chebuţiu zu einem gewissen Zeitpunkt, gegen Ende seiner Übernahmemanöver, gar nicht mehr innehatte, weil er bereits zu fünf Gefängnisjahren verurteilt und zurückgetreten war, andrerseits in der Fälschung des Datums der Versammlung der Mitglieder des „Vereins UDR“, als dieser in eine „Stiftung UDR“ umgewandelt wurde. Wer das Datum vorverlegt hat, bevor das Protokoll dem Gericht zwecks Validierung der Umwandlung des Vereins in eine Stiftung vorgelegt wurde, ist im Kontext des Prozesses irrelevant, dass das Datum gefälscht wurde und also der Vorgang gar nicht mehr gerichtlich anerkannt werden dürfte, ist soweit jedem klar. Doch das sind bloß die beiden vordergründig sichtbaren Fehler, die Chebuţiu beging.

Dass die Mitglieder des Vereins-, später Stiftungsrats – mehrheitlich von Chebuţiu selber gegründete Firmen aus dem Corpus des Großwerks UCMR, wo er zumeist auch die Bestimmungsmehrheit im Verwaltungsrat hat(te) – grad so ohne Weiteres mit einem Vermögenstransfer von 2.571.771 Lei (das ist der offizielle Schätzwert der 15 Dampflokomotiven des Freilichtmuseums von Reschitza) einverstanden war, erklären die Juristen heute einerseits mit deren Unterstützung – aufgrund der intensiven Werbung dafür seitens Chebu]ius – für das vorgegaukelte Projekt einer Generalreparatur mittels EU-Mitteln, andrerseits mit dem Vertrauensvorschuss, den ihnen Chebuţiu, in genauer Kenntnis ihrer Obrigkeitsgläubigkeit, vorgetäuscht hatte mit dem Versprechen, im Projekt sich entweder die Stadt Reschitza oder den Kreisrat Karasch-Severin ins Boot zu nehmen für die „Modernisierung und Renovierung des Parks und die Gründung eines Eisenbahnmuseums in Reschitza“.

Das Protokoll des Vereinsrats vom 9. August 2009 sieht ausdrücklich vor: „dass aus dem Vermögen der Kompanie (= des Maschinenbauwerks – wk) die Exponate (15 Lokomotiven) und die dazugehörigen Schienenwege (...) herausgenommen werden. Die Güter, die Gegenstand der Schenkung sind, werden dem Vermögen des Vereins eingegliedert und gelten als Naturabeitrag seitens UCM Reschitza im Wert von 2.571.771 Lei.“

Diese Sätze sind insofern ein juristisch angreifbarer Pferdefuß des Vorgangs, als sich das Maschinenbauwerk UCMR schon im Insolvenzverfahren befand und die juridische Reorganisierung begonnen hatte, die von der Insolvenz vorausgesetzt wird. Schenkungen aus dem Werksvermögen sind in einer solchen Periode praktisch unmöglich. Zum anderen ist angreifbar, dass die protokollarisch festgehaltenen Versprechungen, insbesondere jene betreffs des EU-Projekts mit seinen Perspektiven, welches den Vereinsrat umgebogen hatte, nicht einmal im Entwurfsstadium gestartet wurden, dass wir es also, unsentimental betrachtet, mit einer glatten Lüge Chebuţius zu tun haben.

Auch mit dieser Keule wollen die Anwälte das Gericht zum Rückerstattungszwang überzeugen. Zusätzlich fordern sie – inzwischen durch die Tricks und Finten von Chebuţiu vorgewarnt – dass die rückerstatteten Werte „frei von jedwelcher Last und Hypothek sein“ müssen, „wie seinerzeit, bei der Schenkung“.

Gegen alle Argumente der UCMR-Anwälte steht eine schwerwiegende Tatsache: die Transaktion der Schenkung geschah seinerzeit mit ausdrücklicher und einstimmiger Genehmigung aller Verantwortungsträger des Maschinenbauwerks, bei denen allein die Anwesenheit von Chebuţiu das zustimmende Kopfnicken auslöste.

Aber das steht in keinem Protokoll.