Zwölf Bedingungen zur Universitätsübernahme

UBB Klausenburg zur Fusion mit der Reschitzaer UEM und der Gründung der „UBB-Extension” im Banater Bergland

Reschitza – Die Fusionsverhandlungen zwischen der Reschitzaer Universität „Eftimie Murgu” (UEM) und der Klausenburger „Babeș-Bólyai” Universität (UBB) sind in eine neue Phase getreten: die UBB hat den Reschitzaern eine Liste von zwölf Voraussetzungen zukommen lassen, deren Erfüllung die Fusion durch Absorbtion möglich macht. UEM-Vizerektor Cristian Chioncel findet: „Diese Fusion steht unter einem guten Stern. Die jetzige Phase ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. In Reschitza werden keine Fakultäten aufgelöst, es werden möglicherweise weitere eröffnet. So ist es beispielsweise möglich, dass wir ab Herbst vier-fünf Fakultäten haben werden in Reschitza. Allerdings nur eine eigenständige, die für Ingenieurwesen und Management.”

Die beiden anderen gegenwärtig bestehenden Fakultäten der UEM, jene für Wirtschaftswissenschaften und die für Sozialwissenschaften, gehen in den einschlägigen Fakultäten der UBB auf, ebenso wie andere Fakultäten aus Klausenburg Studiengänge in Reschitza gründen werden können. Das Zwölf-Punkte-Programm der UBB mutet ein bisschen nach kolonialer Übernahme an, ist aber bei eingehenderer Betrachtung zwar kalt und autoritär, aber logisch, vernünftig und menschlich: die UEM suchte die Fusion mit einer größeren und finaziell potenteren Hochschule in erster Linie aus finanziellen Gründen, nicht zuletzt aber auch, um den Hochschulunterricht in Reschitza zu retten und implizite Personalposten, aber auch, um nach den diversen Skandalen der vergangenen Jahre (ADZ/BZ berichteten) im Interesse der Absolventen auf jenes Prestigeniveau zu gelangen, das von einer großen und gut beleumdeten Hochschule garantiert wird - wie es die UBB ist.

Punkt 1 der UBB-Bedingungen stipuliert, dass in Reschitza ein „Universitätszentrum der UBB” entstehen wird, als „Extension” der Klausenburger Uni. Geführt wird diese „Extension” durch einen „Extensionsdirektor”, welcher, als erster, der gegenwärtige Rektor der UEM sein wird. Dieser hat Beobachterstatus („ständiger Gast”/”invitat permanent”) im Senat und im Verwaltungsrat der UBB (Punkt 2). In Reschitza wird ein „Rat der universitären Extension” gegründet (Punkt 3). Die Fakultäten- und Departementstruktur der UEM wird von den UBB-Profilen aufgenommen, während die Fakultät für Ingenieurwesen und Management, einschließlich die Doktoratstudien im Ingenieurwesen, eigenständig im Rahmen der UBB bleiben (Punkt 4). Das gesamte UEM-Personal wird von der UBB übernommen (Punkt 5). Die UEM-Studenten werden ab dem Augenblick der Fusion UBB-Studenten, ihre Kredite sind weiterhin gültig (Punkt 6). Die Verwaltungsdirektion der UEM wird in der Verwaltung der UBB aufgehen, eventuelle Umorganisierungen, bei Wahrung aller menschlichen Ressourcen, sind nicht auszuschließen (Punkt 7). Das gesamte mobile und immobile Vermögen der UEM übergeht zur UBB, einschließlich Aktiva und Passiva, und wird überschrieben (Punkt 8). Laufende Gerichtsverfahren, bei denen die UEM impliziert ist, werden von der UBB weitergeführt (Punkt 9). Die UBB übernimmt den gesamten Finanzstatus der UEM im Ist-Zustand (Punkt 10) – das heisst, auch die Schulden der Reschitzaer Hochschule. Die UBB wird alle ihre internen Regelungen, wo nötig, so abändern, dass zum Augenblick der Fusion die Fakultät für Ingenieurwesen und deren Doktoratsschule voll der UBB integriert werden (Punkt 11). Ab dem Zeitpunkt der Fusion (die von den zentralen Autoritäten genehmigt werden muss) gelten alle akademischen, administrativen und ethischen Standarts der UBB auch für die UBB-Extension Reschitza (Punkt 12).