10. August: DIICOT-Chefanklägerin widerruft Verfahrenseinstellung

Ermittlungen gegen Gendarmeriechefs werden fortgesetzt

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Bukarest (ADZ) - Paukenschlag in dem von der Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT vor wenigen Wochen größtenteils eingestellten Ermittlungsverfahren in der Causa der brutal niedergeschlagen Bukarester Großdemo vom 10. August 2018: DIICOT-Chefanklägerin Giorgiana Hosu beugte sich am Dienstag dem zunehmenden Druck der Zivilgesellschaft und widerrief die Verordnung ihres Dezernenten Doru Stoica über die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den damaligen Gendarmeriechef Cătălin Sindile, dessen Stellvertreter Sebastian Cucoș, Einsatzleiter Laurențiu Cazan sowie Ex-Staatssekretär Mihai Chirică. Gegen letztere wird nun weiter wegen Amtsmissbrauchs, Falschangaben und Anstiftung zu „ungerechtfertigten Gewalttaten“ ermittelt werden können, sofern die Widerrufungsverordnung der DIICOT-Chefin vom Berufungsgericht Bukarest bestätigt wird. Eingestellt bleiben indes die Ermittlungen wegen eines angeblichen Putschversuchs, den sowohl Ex-Regierungschefin Viorica Dăncilă als auch ihr inzwischen inhaftierter Parteichef Liviu Dragnea sowie die Gendarmeriechefs selbst beklagt hatten.

Für Chefanklägerin Hosu stellt die Widerrufung der Entscheidung ihres Sachdezernenten eine Blamage dar, da sie bis zu ihrer Ernennung an die Spitze der DIICOT im Februar selbst an den Ermittlungen beteiligt gewesen war.

Regierungschef Ludovic Orban (PNL) begrüßte Hosus Entscheidung ausdrücklich: Die Justiz stehe in der Pflicht, die Wahrheit über die blutigen Vorfälle vom 10. August ans Tageslicht zu bringen – es sei unerhört, dass die Bürger zwei Jahre später immer noch nicht wüssten, wer das brutale Vorgehen der Einsatzkräfte gegen mehr als 100.000 friedliche Demonstranten angeordnet habe, stellte Orban in einer Presseaussendung klar.