10. August: Verfahren gegen Staatsanwälte abgewiesen

Bukarest (ADZ) - Der Oberste Gerichtshof (ÎCCJ) hat in der Rechtsangelegenheit um die Polizeigewalt vom 10. August 2018 beschlossen, dass sich die Militärstaatsanwälte Gheorghe Cosneanu und Codruţ Mihalache kein Disziplinarvergehen haben zuschulden kommen lassen. Dies gab die Nachrichtenagentur Mediafax am Montag bekannt. Laut ÎCCJ-Sitzungsbericht wurde „der Einspruch der Justizinspektion gegen den Beschluss Nr. 3P vom 3. April 2019 des Obersten Justizrates (CSM)“ als unbegründet zurückgewiesen.

Cosneanu, Mihalache sowie der Staatsanwalt Bogdan Pîrlog wurden seit Oktober 2018 von der dem CSM eingegliederten Justizinspektion in einem Disziplinarverfahren überprüft. Ihnen wurde zur Last gelegt, Bestimmungen bezüglich der Zuweisung nach dem Zufallsprinzip des Verfahrens übertreten zu haben. Am 3. April dieses Jahres hatten die Staatsanwälte des CSM das Verfahren gegen Cosneanu und Mihalache abgewiesen, gegen den Beschluss hat anschließend die Justizinspektion beim Obersten Gericht Berufung eingelegt.