10. August-Verfahren: „Müssen Urteilsbegründung abwarten“

Justizminister Stelian Ion: „Verfahren endet nicht hier und heute“

Bukarest (ADZ) – Im Eklat um das eingestellte Ermittlungsverfahren zur brutalen Niederschlagung des Antiregierungsprotests vom 10. August 2018 hat Justizminister Stelian Ion (USR-PLUS) die Öffentlichkeit um „Geduld“ gebeten: Zunächst müsse die Urteilsbegründung des Landgerichts Bukarest abgewartet werden, damit Klarheit darüber herrsche, weswegen die Instanz ein Wiedereröffnungsverfahren abgelehnt habe, sagte Ion am Wochenende auf einer Pressekonferenz. Die Stellungnahme des Ministers erfolgte, nachdem Staatschef Klaus Johannis ihn in einem Facebook-Posting zu „Erklärungen“ bezüglich des Verfahrens aufgefordert hatte, das indes schon letzten Sommer bzw. noch in Zeiten von Ions Amtsvorgänger C²t²lin Predoiu (PNL) eingestellt worden war.

Trotz des rechtskräftigen Urteils eines Einzelspruchkörpers der Eröffnungskammer des hauptstädtischen Landgerichts sei das Verfahren „nicht am Ende“, sagte der Justizminister, der daran erinnerte, dass auch die Militärstaatsanwaltschaft in der Causa des 10. August 2018 in einem abgetrennten Verfahren ermittelt. Zudem könne selbst ein eingestelltes Ermittlungsverfahren neu aufgerollt werden, sobald es neue Erkenntnisse gebe.

Bezüglich der Beschwerden, die bis dato rund ein halbes Dutzend Bürgervereine beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angekündigt haben, sagte Ion, dass dieser Schritt aus seiner Sicht „verfrüht“ wäre. Als Ressortminister wünsche er sich, dass die rumänische Justiz den Fall kläre, zumal Rumänien schon „allzu oft“ vom EGMR verurteilt worden sei. 

Nicht zu guter Letzt unterstrich der Justizminister, in der Angelegenheit nicht intervenieren zu können: Sollte „jemand erwarten, dass ich eingreife, so sei hiermit klargestellt, dass dies nicht geschehen kann und wird“, so Ion.