2. und 3. Mai arbeitsfrei für Staatsbedienstete

Bukarest (ADZ) – Staatsbedienstete dürfen sich Anfang Mai auf einen Mini-Urlaub freuen, die Regierung hat nämlich den 2. und 3. Mai zu arbeitsfreien Tagen im Staatssektor erklärt. Die zusätzlichen Feiertage sollen im Laufe des Jahres nachgearbeitet werden. Privatwirtschaftlichen Unternehmen stehe es frei, die beiden Feiertage ebenfalls zu gewähren oder nicht, heißt es im Regierungsbeschluss.

Um die Brückentage hatte der Landesverband der Reiseagenturen (ANAT) ersucht, da somit Mini-Ferien ab dem 1. Mai – dem hierzulande arbeitsfreien Internationalen Tag der Arbeit – bis zum orthodoxen Osterfest (5. und 6. Mai) möglich werden. Angesichts des fast einwöchigen Urlaubs hoffen die Reiseveranstalter auf Rekordumsätze.