8. Militärverordnung unterstützt weitere Bereiche

Bestimmungen für Landwirtschaft und Pflege

Bukarest (ADZ) - Innenminister Marcel Vela hat die 8. Militärverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Diese enthält teilweise Lockerungen der Maßnahmen: So wird etwa Berufsfischern oder -imkern erlaubt, ihrem Beruf nachzugehen; auch der kommerzielle Handel mit Fahrzeugen und -teilen sowie deren Reparatur wird erlaubt.

Lebensmittelmärkte müssen weiter geöffnet bleiben, Verkäufer benötigen die Bescheinigung ihres registrierten Landwirtschaftsbetriebs und müssen bestimmte Sicherheitsvorschriften erfüllen. Verboten wird der Export mancher Lebensmittel, etwa Getreide, Zucker oder Speiseöl. An den Tagen vor Ostern können Lebensmittelhändler die Öffnungszeiten bei Bedarf ausweiten.

Während Einreisende sich einer zweiwöchigen Selbstisolation oder Quarantäne unterziehen müssen, sind Grenzpendler nach Ungarn davon ausgenommen, ebenso Angehörige bestimmter systemrelevanter Berufsgruppen. Bis Ende April gibt es keine Passagierflüge von und nach Spanien.

Alten- und Kinderheime müssen den Betrieb aufrecht erhalten. Für das Personal müssen verschiedene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, es gilt eine Kündigungsfrist von 45 Tagen.