Anrufung des Verfassungsgerichts nicht befristet

Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Montag den Gesetzentwurf von Florin Iordache (PSD) bezüglich der Einführung einer 15-Tages-Frist für die Erhebung von Beanstandungen beim Verfassungsgericht endgültig abgelehnt. Das Gesetzesprojekt war schon einmal im Mai durchgefallen, aber die mehrheitliche PSD-Fraktion forderte eine neue Abstimmung, da bei der ersten das Quorum nicht erreicht worden sein soll. Somit können Beschwerden beim Verfassungsgericht nicht nur innerhalb von 15 Tagen nach der Veröffentlichung eines Gesetzestextes im Amtsblatt, sondern weiterhin jederzeit eingereicht werden.