Auch im Ausland Lebende erhalten Entschädigung

Gesetz 118/1990 unabhängig von Staatsangehörigkeit gültig

Hermannstadt (ADZ) - Einstimmig angenommen hat die Abgeordnetenkammer Mittwochmittag den Gesetzesentwurf, aufgrund dessen auch ehemalige rumänische Staatsbürger, die mittlerweile im Ausland leben,  für die in Rumänien erlittene politische Verfolgung eine Entschädigung erhalten können.

Es handelt sich um eine Erweiterung der Verfügungen von Dekret 118/1990 und dessen Novellierungen, denen zufolge Personen, die nach dem 6. März 1945 aus politischen Gründen verfolgt bzw. vor diesem Datum deportiert oder gefangengenommen worden sind, entschädigt werden. Infolge des verabschiedeten Gesetzes können nun auch die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Rumäniendeutschen die Entschädigungszahlungen für die Russlanddeportation erhalten. Der Senat hat das Gesetz am 14. Mai angenommen, die Abgeordnetenkammer war federführend.

Der Gesetzesantrag war von Außenminister Titus Corlăţean bei der Regierung eingebracht worden, die ihn im März d. J. befürwortet hatte. In seiner Ansprache im Parlament dankte der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganţ dem Minister und der Regierung für die Bereitschaft, das von rumänischen Staatsbürgern unabhängig ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft erlittene Leid anzuerkennen und zu entschädigen. Der Tagung des Parlaments wohnte am Mittwoch auch Dr. Bernd Fabritius, der Vorsitzende des Verbands der Siebenbürger Sachsen, bei.