Berufungsgericht Karlsburg gibt Astrid Fodor recht

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Berufungsgericht Karlsburg/Alba Iulia hat dem Einspruch von Astrid Fodor stattgegeben und den Bericht der Nationalen Integritätsbehörde (ANI) annulliert. Die Behörde hatte Astrid Fodor die Unvereinbarkeit ihrer Ämter vorgeworfen, weil sie als stellvertretende Bürgermeisterin von Hermannstadt gleichzeitig Mitglied im Aufsichtsrat des Nationalkollegs „Samuel von Brukenthal“ und des Ganztagskindergartens Nr. 37 gewesen sei (27. September 2012 – 3. Juli 2014). Astrid Fodor hatte von Anfang an darauf aufmerksam gemacht, dass es sich beim ANI-Bericht um „einen Unsinn“ und um Missverständnisse handle. Der Gerichtsentscheid kann beim Obersten Gericht angefochten werden.