Causa Oprea: Senatsvotum vereitelt die Rechtsfindung

Gewaltenteilung: CSM-Richter überlegt Verfassungsklage

Bukarest (ADZ) - Der vom Senat abgelehnte Antrag der Antikorruptionsbehörde DNA auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Senators und früheren Innenministers Gabriel Oprea zwecks Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen ihn, vereitelt die Rechtsfindung in der Causa eines tödlich verunglückten Mitglieds seiner Polizeieskorte sowie die mögliche strafrechtliche Verantwortung Opreas in dieser Angelegenheit, stellte die DNA am Dienstag in einer Pressemitteilung klar.

Das Votum sorgte für erhebliche Empörung: Im Internet planten Bürgerverbände und NGOs bereits Protestaktionen vor dem Senat, während Richter Cristi Dănileţ vom Hohen Magistraturrat (CSM) die Gewaltenteilung zunehmend gefährdet sah. Oprea sei nicht der erste Ex-Minister, den das Parlament „freispreche“, als Selbstverwaltungsorgan der rumänischen Justiz und Garant ihrer Unabhängigkeit habe der CSM die Pflicht, eine Verfassungsklage zu prüfen – man habe es offenkundig mit einem Verfassungskonflikt zu tun, da die Legislative sich Befugnisse der Judikative anmaße und letztere behindere, so Dănileţ.

Auch die US- sowie die britische Botschaft reagierten in Pressemitteilungen mit Verweisen darauf, dass „kein Mensch über dem Gesetz“ zu stehen hat. Tags davor hatte schon Staatschef Klaus Johannis seine „tiefe Enttäuschung“ über das Senatsvotum kundgetan.