Corona-Schutzmaßnahmen während des Urnengangs

Bislang keine Regelung für Personen in Isolation

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Bukarest (ADZ) - Verschiedene Maßnahmen sollen während des Urnengangs am Sonntag vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen: Wer den obligatorischen Mund-Nasen-Schutz nicht selbst mitbringt, erhält einen solchen vor Ort; der Eintritt erfolgt gestaffelt, so dass der Mindestabstand von einem Meter im Wahllokal eingehalten werden kann – dabei erhalten Angehörige einer Risikogruppe Priorität. Beim Eintritt werden die Hände desinfiziert und die Temperatur gemessen. Es gibt keinen direkten Kontakt mit Wahlhelfern – die Wähler bringen dieses Jahr selbst den Aufkleber „Votat“ in ihrem Ausweis an. Auch Ausweise, die zwischen 1. März und 27. September abgelaufen sind, werden als gültig betrachtet.

Wem es nicht möglich ist, selbst ein Wahllokal aufzusuchen, kann die „mobile Wahlurne“ anfordern – ein Antrag muss, gemeinsam mit dem Nachweis der Erkrankung oder Behinderung, bis spätestens Samstagabend eingebracht werden.

Am Donnerstag wies das Expertenforum darauf hin, dass keine Regelung bezüglich derjenigen Wähler bekanntgegeben wurde, die sich aufgrund von Covid-Symptomen in Isolation befinden – diese könnten demnach nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.