Designierter Premierminister Cîțu plant eilige Regierungsbildung

Kritik: Eine einzige Frau im vorgeschlagenen Kabinett

Am Dienstagabend unterzeichnete Staatspräsident Klaus Johannis das Dekret zur Nominierung von Florin-Vasile Cîțu zum Premierminister. Dieser wird damit mit der Regierungsbildung beauftragt. Die Liste der aufgestellten Minister und das Regierungsprogramm bedürfen der Investitur im Parlament. Foto: Agerpres

Bukarest (ADZ) – Staatspräsident Klaus Johannis unterzeichnete am Dienstagabend die Nominierung von Florin Cîțu (PNL) als Premierminister. Dieser hat zwar 10 Tage zur Regierungsbildung Zeit, doch nach Beratungen mit den Koalitionspartnern USR-PLUS und UMDR wurde das Ziel ins Auge gefasst, die Abstimmung zur Investitur im Plenum bereits am Mittwochabend durchzuführen.

Die Liste der Regierung Cîțu steht seit Dienstagabend fest. Die Anhörungen der vorgeschlagenen Minister in den parlamentarischen Ausschüssen wurde für Mittwoch angekündigt. „Unser Plan ist, die Wahl im Plenum um 18 Uhr zu beginnen, dann soll die Eidablegung erfolgen und danach wird sich die gesamte Regierung zum Fototermin beim Victoriapalast versammeln“, teilte der designierte Premierminister mit.

Die neun Ministerien unter Leitung der PNL sollen wie folgt besetzt werden: Alexandru Nazare (Finanzen), Bogdan Aurescu (Äußeres), Nicolae Ciucă (Verteidigung), Virgil Popescu (Energie), Lucian Bode (Inneres), Sorin Câmpeanu (Bildung), Bogdan Gheorghiu (Kultur), Adrian Oros (Landwirtschaft), Raluca Turcan (Arbeit).

Die sechs Ministerien der USR PLUS entfallen auf Stelian Ion (Justiz), Vlad Voiculescu (Gesundheit), Cătălin Drulă (Transport), Cristian Ghinea (EU-Fonds), Claudiu N²sui (Wirtschaft), Ciprian Teleman (Forschung, Innovation, Digitalisierung).

Die drei Ministerien des UDMR sollen Attila Cseke (Entwicklung), Barna Tanczos (Umwelt) sowie Eduárd  Novák (Jugend und Sport) leiten.

Die vorgeschlagene Regierung aus 20 Männern und nur einer Frau erregte Kritik seitens Antidiskriminierzungsexperten. Sie verletze sowohl die Verfassung als auch das Gesetz zur Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Es bestünde das Risiko einer Anfechtung vor dem Verfassungsgericht.