DFDR-Gerichtsverfahren wegen Diffamierung erfolgreich

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Bukarest - Das Amtsgericht des ersten Stadtbezirks Bukarest hat infolge der vom Demokratischen Forum der Deutschen in Rumänien (DFDR) eingeleiteten Gerichtsverfahren die Verletzung seines Rechtes auf Image und Prestige durch Radu Golban und Cornel Nistorescu aufgrund der Veröffentlichung einiger Artikel in der Zeitung „Cotidianul“ sowie Silviu Mănăstire in einer Sendung „Dosar de politician“ auf dem Privatsender B1 TV festgestellt. Das erstinstanzlich verhängte Urteil verpflichtet die drei genannten Personen zum jeweiligen Zahlen eines Schadenersatzes in Höhe von 25.000 Lei als moralische Entschädigung sowie das gemeinsame Zahlen der Prozesskosten in Höhe von 16.315 Lei. Ferner werden Radu Golban und Cornel Nistorescu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die betreffenden Artikel aus dem virtuellen Raum entfernt werden und auf eigene Kosten das Gerichtsurteil in der Zeitung „Cotidianul“ auf Seite 1, in drei aufeinander folgenden Ausgaben, mit den gleichen Buchstabentypen wie in der im Februar 2017 verwendeten Ausgabe abzudrucken. Gegen das Urteil kann Widerspruch eingelegt werden.

Wie bereits berichtet, wurde bislang der Historiker Dr. Ioan Scurtu rechtskräftig verpflichtet, seinen Artikel aus der Zeitung „Cotidianul“ sowie vom eigenen Blog zu löschen und das Gerichtsurteil in der Zeitung „Cotidianul“ zu veröffentlichen. Desgleichen musste er ein Schmerzensgeld von 6000 Lei als moralische Entschädigung sowie die Gerichtskosten zahlen.