Doktortitel durch Zweitgremium aberkannt

Bukarest (ADZ) - Rumäniens Verfassungsgericht (VG) hat am Wochenende seine Urteilsbegründung betreffend die letzten Monat für verfassungswidrig befundenen Änderungen der Antiplagiats-Regelungen veröffentlicht. In ihrer Urteilsbegründung verweisen die Verfassungshüter darauf, dass die vom Parlament verabschiedeten Änderungen ein „unehrliches und rechtswidriges Verhalten geradezu ermutigen – und noch dazu in einem Bereich, der von Sorgfalt, Professionalismus und Redlichkeit geprägt“ sein müsse. Laut VG-Urteil kann ein Doktortitel nach einem Plagiatsbefund nicht, wie vom Parlament vorgesehen, von jener Bildungsinstitution aberkannt werden, die ihn gewährt hat, sondern ausschließlich von einem Zweitgremium.