Eingestelltes 10. August-Verfahren: „Die Dinge dürfen nicht so enden“

Staatschef fordert Justizminister zu Erklärungen auf

Bukarest (ADZ) – Staatschef Klaus Johannis hat Justizminister Stelian Ion (USR-PLUS) am Donnerstag in einem Facebook-Posting zu „umgehenden und öffentlichen Erläuterungen“ der Umstände aufgefordert, die zur Einstellung der Ermittlungen zur Polizeigewalt vom 10. August 2018 geführt haben.

Die Dinge dürften „nicht so enden“, die Menschen hätten „ein Recht darauf zu erfahren“, wer sich der brutalen Niederschlagung der Großdemo schuldig gemacht habe. Er habe sowohl Justiz- als auch Innenminister ersucht, Lösungen zu finden, damit „die Wahrheit ans Licht gebracht und die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden“, schrieb Johannis. Die Reaktion des Staatsoberhauptes erfolgte, nachdem das Landgericht Bukarest letzte Tage das von der Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT beantragte Wiederaufnahmeverfahren in der Causa abgelehnt hatte. Infolge des rechtskräftigen Urteils bleiben die Ermittlungen gegen die damaligen Polizei- und Gendarmeriechefs eingestellt.

Angesichts der nicht abebbenden Empörungswelle war der Justizrat (CSM) am Donnerstag um Schadensbegrenzung bemüht: Wie CSM-Präsident Bogdan Mateescu mitteilte, beauftragte das Gremium die Justizinspektion, die gesamte Verfahrensbetreuung in der Causa unter die Lupe zu nehmen.

Ihrerseits verwies die Rechtsanwältin für Menschenrechte Nicoleta Popescu, die schon die frühere DNA-Chefin und gegenwärtige Europäische Chefanklägerin Laura Kövesi erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vertreten hat, darauf, dass jeder Protestler, der nach der Polizeigewalt vom 10. August 2018 Strafanzeige erstattet hat, infolge der Verfahrenseinstellung nun berechtigt sei, Beschwerde beim EGMR einzulegen – und zwar binnen sechs Monaten ab der Urteilsbegründung.