Einkammerparlament und bloß 300 Mitglieder

Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Traian Bãsescu hat Mittwoch auf einer Pressekonferenz die wichtigsten Bestimmungen zur Abänderung der Verfassung Rumäniens vorgestellt, die von einer Kommission ausgearbeitet worden sind.

Man solle das Vorgehen zur Abänderung der Verfassung nicht von vornherein „diskreditieren“, sagte Bãsescu, und zwar mit der Begründung, dass für die Verfassungsänderung im Parlament eine Zweidrittelmehrheit nötig sei. Auch 2003 sei die Verfassung abgeändert worden, obwohl es damals eine Minderheitsregierung gegeben hat. Das Parlament müsse sich ohnedies an das Ergebnis der Volksbefragung von 2009 halten, als über die Einführung des Einkammerparlaments und die Herabsetzung der Zahl der Parlamentsmitglieder auf 300 abgestimmt wurde.

Der Entwurf zur Abänderung der Verfassung wurde an den Legislativrat weitergeleitet, dessen Zustimmung nötig ist, bevor die Parlamentsdebatte beginnen kann. Als Terminplan stellt sich der Staatschef vor, dass nächstes Jahr zugleich mit den Kommunalwahlen (Juni 2012) auch die Volksbefragung über die Verfassung angesetzt werden kann.

PSD-Vorsitzender Victor Ponta erklärte, dass Traian Bãsescu nur deshalb jetzt mit der Abänderung der Verfassung an die Öffentlichkeit getreten sei, weil er Wahlkampf für die PDL machen wolle. „Wir werden nicht in diese Falle hineintappen“, sagte Ponta.

Welche neuen Bestimmungen werden vorgeschlagen?

Der Übergang zum Einkammerparlament mit höchstens 300 Mitgliedern ist eine der Bestimmungen, die von der Öffentlichkeit verstanden wird, für deren Durchsetzung aber bestimmt noch viele Verhandlungen nötig sind.

Auf das Parlament beziehen sich auch andere Abänderungsvorschläge. So sollen die Parlamentarier künftig nur noch für ihre politischen Erklärungen Immunität besitzen. In allen anderen Fällen soll es möglich sein, dass bei ihnen Hausdurchsuchungen vorgenommen werden, dass man sie festhält, verhaftet und richtet, ohne dass dafür die Zustimmung des Parlaments – so wie das jetzt geschieht – nötig ist. Hingegen bleibt die Immunität des Staatspräsidenten unangetastet.

Dazu äußerte Traian Bãsescu, dass der Staatspräsident ein Stützpfeiler der Stabilität bleiben müsse, es ginge nicht an, dass man ihn durch die Gerichte hetzt. Auch die Amtsenthebung des Präsidenten soll erschwert werden, die abgeänderte Verfassung soll diesbezüglich vorsehen, dass das Parlament vorher die Genehmigung des Verfassungsgerichts einholen muss. Andere Bestimmungen dienen ebenfalls der Festigung der Autorität des Staatschefs. So muss der Premier bei der Amtsenthebung oder der Einsetzung eines Ministers vorher das Einverständnis des Präsidenten einholen.

Im Entwurf wird die Möglichkeit der Regierung, im Parlament die Vertrauensfrage zu stellen, eingeschränkt. Dies soll während einer Parlamentstagung nur einmal möglich sein. Hingegen soll die Zeitspanne, während der der Staatschef das Parlament auflösen kann, wenn es der Regierung das Vertrauensvotum verweigert, von gegenwärtig 60 Tagen auf 45 Tage herabgesetzt werden.