Erklärung zum Reisen auch handschriftlich

Bukarest (ADZ) - Die eidesstattliche Erklärung zum Verlassen des Wohnorts kann von Hand geschrieben werden, muss jedoch alle Elemente des Online-Formulars beinhalten, informierte die Gendarmerie auf Facebook. Falls eine erneute Reise entlang einer schon genannten Strecke stattfindet, genügt es, das Datum in der alten Erklärung durchzustreichen und das aktuelle einzutragen. Es wird daran erinnert, dass das Verlassen des Wohnorts nur zu den im Formular (https://formular.sts.ro) aufgeführten Zwecken gestattet ist.