Erste Urteile im „10. August“-Prozess

Bukarest (ADZ) – Das Berufungsgericht Bukarest hat am Donnerstag erste Urteile in der Causa der Ereignisse vom 10. August 2018 gefällt: Die Gerichtsinstanz verurteilte zwei Hooligans, die während der Großdemo eine Gendarmin tätlich angegriffen und ihr sogar die Dienstwaffe entwendet hatten, rechtskräftig zu knapp drei Jahren Freiheitsentzug, weitere fünf Randalierer erhielten Bewährungsstrafen. In puncto Polizeigewalt gegen Hunderte friedliche Antiregierungsprotestler mahlen die Mühlen der Justiz indes langsam: Noch ist kein einziges Verfahren gegen die damaligen Polizeichefs oder Politiker bei Gericht anhängig.