EU-Geldwäscherichtlinie: Umsetzung in der Schwebe

Minderheitenverbände von Bestimmung befreit

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Bukarest (ADZ) - Der Justiz- sowie der Haushaltsausschuss der Abgeordnetenkammer haben am Montag eine zusätzliche Änderung der Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union (2015/849) angenommen. Das Abgeordnetenhaus soll am Mittwoch über das Gesetzesprojekt – das ein Verbot für Inhaberaktien, Meldepflichten für Finanzinstitute bei verdächtigen Transaktionen und viele weitere die Geldwäsche betreffende Bestimmungen vorsieht – als entscheidende Parlamentskammer abstimmen.

Die am Montag eingeführte Änderung sieht vor, dass Minderheitenverbände von der umstrittenen Verpflichtung für Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen, alle Leistungsempfänger den Behörden – darunter die Behörde zur Geldwäschebekämpfung (ONPCSB) – zu melden, ausgenommen werden. UDMR-Abgeordneter Márton Árpád erklärte am Montag, dass der Ungarnverband dennoch gegen das Projekt stimmen werde, da z. B. eine NGO, die bedürftigen Personen Decken spendet, die Hilfeempfänger melden müsse; so etwas könne nicht mitgetragen werden. Die Oppositionsparteien PNL und USR haben auch angekündigt, wegen dieser gegen NGOs gerichteten Bestimmung gegen das Gesetz zu stimmen.