EU prüft Kopplung von Fonds an Rechtsstaatlichkeit

Harte Gespräche für Haushaltszyklus erwartet

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Bukarest (ADZ) - Die EU-Kommission hat am Mittwoch erstmals offiziell einen Mechanismus zur Kopplung der Vergabe von EU-Fördergeldern an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien ins Gespräch gebracht. Im kommenden EU-Haushaltszyklus von 2021 bis 2027 soll erstmals die Möglichkeit bestehen, die Vergabe von Fördermitteln zu kappen, sofern die EU-Kommission bei Mitgliedsländern eine Verletzung des Rechtsstaats konstatiert. Diese auch als Konditionierung bezeichnete Koppelung der Finanzvergabe ist ein weiterer Versuch Brüssels, Druck auf Staaten auszuüben, die wegen ihrer Justizreformen in der Kritik stehen. Neben Rumänien betrifft dies insbesondere Polen und Ungarn. Allerdings kann dies, wie der Entzug des Stimmrechts im Rat der EU-Mitgliedsstaaten, nur einstimmig beschlossen werden – bei den Budgetverhandlungen ist EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger daher zu Zugeständnissen gezwungen.
Durch den Brexit verringert sich das Haushaltsvolumen um rund sechzehn Prozent – laut Corina Crețu, EU-Kommissarin für Regionalpolitik, müsse dieser Verlust durch Kürzungen, Umschichtungen und „frisches Geld“ seitens der Mitgliedsstaaten ausgeglichen werden.