Fahrlässige Tötung: Kein Verfahren gegen Oprea

Senatoren schmettern DNA-Antrag mehrheitlich ab

Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Montag den Antrag der Antikorruptionsbehörde DNA auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität des früheren Vizepremiers Gabriel Oprea zwecks Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen ihn mit 73 Gegen- und 45 Fürstimmen abgelehnt. Den Senator und Ex-Innenminister wollte die DNA bekanntlich in der Causa des vor knapp einem Jahr tödlich verunglückten, 28-jährigen Mitglieds seiner Polizeieskorte wegen fahrlässiger Tötung belangen – ein Verfahren, das nun eingestellt werden muss, da bei Oprea als Ex-Minister eine „Superimmunität“ gilt, die ihn nicht nur vor Durchsuchungen oder U-Haft, sondern auch vor den eigentlichen strafrechtlichen Ermittlungen schützt.

Oprea selbst ersuchte seine Senatorenkollegen, dem DNA-Antrag nicht stattzugeben: Als „Beifahrer auf der Rücksitzbank“ trage er keinerlei Schuld an dem Unfall.
Eine der ersten Reaktionen nach dem Senatsvotum erfolgte seitens der Präsidentschaft: Staatschef Klaus Johannis sei „zutiefst enttäuscht“, die Senatoren hätten abermals unter Beweis gestellt, „noch immer nicht nachvollzogen zu haben, dass Schuld und Unschuld nicht per Abstimmung, sondern einzig von einer Gerichtsinstanz festgelegt werden müssen“, teilte Präsidentschaftssprecherin Mădălina Dobrovolschi mit.