Frauen im Schulwesen können bis 65 arbeiten

Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat am Donnerstag eine Eilverordnung verabschiedet, derzufolge sich Frauen, die im Unterrichtswesen beschäftigt sind, auf Wunsch erst mit 65 Jahren statt wie bisher mit 63 pensionieren lassen können. Die Eilverordnung war erforderlich, weil der Verfassungsgerichtshof feststellte, dass die bisherige Gesetzgebung Frauen benachteiligte. Laut Arbeitsgesetz gibt es diese Möglichkeit bereits in anderen Berufssparten, das Unterrichtswesen stellte eine Ausnahme dar.