Generalstabschef: Gericht gibt Staatspräsident recht

General Ciucă wieder an Spitze der Armee

Generalstabschef Nicolae Ciucă (r.)
Archivfoto: Agerpres

Bukarest (ADZ) - Im Disput mit Staatschef Klaus Johannis über die Ernennung des Generalstabschefs der rumänischen Armee hat das Verteidigungsministerium jüngst den Kürzeren gezogen:
Die für Verwaltungssachen zuständige Kammer des Berufungsgerichts Bukarest schmetterte letzte Tage den Einspruch des Verteidigungsressorts gegen das Präsidialdekret zur Verlängerung der Amtszeit des bisherigen Generalstabschefs Nicolae Ciucă als unzulässig ab – der angesehene Vier-Sterne-General kehrt somit zurück an die Spitze des Heeres. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Anfang des Jahres war das Verteidigungsministerium unter Gabriel Leș (PSD) bekanntlich Sturm gelaufen gegen die per Präsidialdekret um ein Jahr verlängerte Amtszeit Ciucăs; Leș hatte das Dekret des Staatschefs damals als „illegal“ bezeichnet.

Die oppositionellen Liberalen forderten am Freitag den umgehenden Rücktritt des Verteidigungsministers: Leș habe die Interessen seiner Partei vor jene des Heeres gestellt und letzteres de facto mehr als drei Monate führungslos gelassen – so etwas käme einer „Sabotage der Interessen des Landes“ gleich, der Verteidigungsminister sei nicht länger tragbar, so die PNL.