Gesetz für Entlastung der Gefängnisse

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Regierung hat Mittwoch den Entwurf des Gesetzes gebilligt, das zu einer Entlastung der Gefängnisse führen soll: Für je 30 Tage, die der Häftling unter mangelhaften Bedingungen verbringt (das bedeutet drei Quadratmeter oder weniger pro Insasse), werden ihm drei Tage von seiner Strafe erlassen. Die Berechnung erfolgt von Amts wegen, ohne dass der Häftling dafür ein Gesuch machen muss. Das Gesetz soll rückwirkend angewendet werden, beginnend mit dem 24. Juli 2012. Das Gesetz ist auch für die U-Haft gültig. Hingegen wird es auf die Periode, die die Häftlinge in Gefängniskrankenhäusern verbringen, nicht angewendet. Die Justizministerin hat diesen Ausweg gefunden, da Rumänien laufend einschlägige Prozesse beim EGMR verliert.