Gesetz: Privatisierungen für zwei Jahre untersagt

Liberale kündigen Verfassungsbeschwerde dagegen an

Bukarest (ADZ) - Das Unterhaus hat am Mittwoch als letzte Parlamentskammer mit 199 Für-, 89 Gegenstimmen sowie 3 Enthaltungen ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das eine teilweise oder völlige Privatisierung von Staatsunternehmen für die kommenden zwei Jahre untersagt. Das Oberhaus hatte den von der PSD eingebrachten Entwurf, der laut Urhebern auf den „Schutz der Wirtschaftsinteressen des Landes“ abzielt, bereits letzten Monat abgesegnet.

Laut neuem Gesetz dürfen in den nächsten zwei Jahren keinerlei Anteile an Staatsunternehmen veräußert, ja nicht einmal mit potenziellen Interessenten darüber verhandelt werden – womit es für die rumänischen Staatsunternehmen im Grunde unmöglich wird, privates Kapital zur Finanzierung des Gesellschaftskapitals heranzuziehen. Wirtschaftsanalysten zufolge ist der eigentliche Grund des umstrittenen Gesetzes glasklar: Die PSD habe offenkundig den von ihren eigenen Regierungen 2013 sowie 2017 beschlossenen Börsengang (IPO/Initial Public Offering) des staatlich kontrollierten Wasserkraftwerksbetreibers Hidroelectrica verhindern wollen.

Die regierenden Liberalen kündigten Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz an.