Gesundheitskarte teilweise Pflicht

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Seit Mittwoch ist der Einsatz der Gesundheitskarte für einige medizinische Leistungen wieder Pflicht. Dazu gehören der Aufenthalt im Krankenhaus, außerklinische Untersuchungen wie Ultraschall oder Tomografie, von der Krankenkasse unterstützte Medikementenkäufe. Weiterhin nicht erforderlich ist die Karte beim Hausarzt und Facharzt, in Polikliniken und für Notdienste. Bis zum 30. September dürfen Ärzte noch auf Distanz konsultieren, dann wird der Einsatz der Gesundheitskarte wieder obligatorisch.