Juristisches Pingpong-Spiel mit 10. August-Ermittlungsverfahren

Zuständigkeit liegt beim Land-, nicht beim Berufungsgericht

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Bukarest (ADZ) – Weitere Blamage für die umstrittene Chefanklägerin der Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT, Georgiana Hosu, die jüngst beim hauptstädtischen Berufungsgericht grünes Licht für die Widerrufung der größtenteils eingestellten Ermittlungen in der Causa der brutal niedergeschlagenen Demo vom 10. August 2018 beantragt hatte.

Das Berufungsgericht Bukarest gab am Montag indes einem Antrag der Verteidiger der drei im Verdacht des Amtsmissbrauchs sowie der Anstiftung zu „ungerechtfertigten Gewalttaten“ stehenden Gendarmeriechefs Sebastian Cucoș, Cătălin Sindile und Laurențiu Cazan statt und befand, dass es anhand der geltenden Strafprozessordnung hierfür nicht zuständig ist – DIICOT-Chefermittlerin Hosu hat mit anderen Worten die falsche Gerichtsinstanz angerufen. Zuständig für die Bestätigung einer Widerrufungsverordnung, anhand der strafrechtliche Ermittlungen gegen ehemalige mittelrangige Gendarmeriechefs und einen zu dem Zeitpunkt amtierenden Staatssekretär wiederaufgenommen werden können, sei das hauptstädtische Landgericht, befand eine Richterin der Eröffnungskammer des Berufungsgerichts.

DIICOT-Chefin Hosu hatte sich bekanntlich erst letzte Woche dem zunehmenden Druck der Zivilgesellschaft gebeugt und die Verordnung ihres Dezernenten Doru Stoica über die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den damaligen Gendarmeriechef Cătălin Sindile, dessen Stellvertreter Sebastian Cucoș, gegen Einsatzleiter Laurențiu Cazan sowie Ex-Staatssekretär Mihai Chirică widerrufen. In ihrer Widerrufungsverordnung hatte Hosu, die bis zu ihrer Ernennung selbst an besagtem Ermittlungsverfahren beteiligt gewesen war, ihrem Dezernenten vor allem vorgeworfen, weder Hauptverdächtige noch Opfer und Zeugen je vernommen zu haben.