Justizreform: Iordache mit neuem Vorschlag zu Mindestschaden bei Amtsmissbrauch

Präsident bei Ernennung der Leitung von DNA und DIICOT teilweise berücksichtigt

Archivfoto: Agerpres

Bukarest (ADZ) - Justizminister Tudorel Toader hat am Dienstag erneut beteuert, dass sein Ministerium an einer Neuregelung des Straftatbestands des Amtsmissbrauchs arbeite, die im Einklang mit den einschlägigen Urteilen des Verfassungsgerichts und der europäischen Gesetzgebung sein werde. Der Minister wollte jedoch auf das Problem einer Begrenzung des Schadens nicht eingehen und weigerte sich, die Äußerungen des PSD-Abgeordneten Florin Iordache zu kommentieren.

Dieser hatte ebenfalls am Dienstag erklärt, dass ein Mindestschaden von 19.000 Lei bei Amtsmissbrauch sicherlich niemanden stören könne, vor allem da der Verband der Richter ein Mindestmaß von zehn Mindestbruttolöhnen vorgeschlagen hatte, was der Summe von 19.000 Lei entsprechen würde. Iordache steht dem Parlamentsausschuss vor, der die Gesetzgebung an die Urteile des Verfassungsgerichts anpassen soll. Eine Staatssekretärin im Justizministerium teilte am Mittwoch den Mitgliedern des Ausschusses mit, dass das Justizministerium an einer Gesetzesänderung arbeitet, die die Straftatbestände des Amtsmissbrauchs und der groben Fahrlässigkeit in der Dienstausübung neu regeln soll, sodass das Ministerium keinen offiziellen Standpunkt zu den Vorschlägen mitzuteilen hat, die innerhalb des Ausschusses diskutiert werden.

Ein weiterer Vorschlag konzentriert sich auf die Leitung der Antikorruptionsbehörde DNA, der Direktion zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und Terrorismus (DIICOT) und Generalstaatsanwaltschaft. Entgegen früheren Vorschlägen soll der Präsident nun einen potenziellen Leiter ablehnen können, doch über die Abberufung soll der Oberste Magistraturrat (CSM) befinden